Standort der geplanten maximal zwei Mehrfamilienhäuser; im Hintergrund sind Schule und Halle zu sehen. Foto: Pfannes

Berg V: Bau zweier Mehrfamilienhäuser in der Haslenstraße möglich. Maximal 13 Meter hoch.

Bösingen - Zwei Mehrfamilienhäuser in der Haslenstraße im Bösinger Gebiet "Berg V" können kommen. Den entsprechenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan genehmigt der Gemeinderat einstimmig. Doch ohne Diskussion geht es nicht über die Bühne.

Diese entzündet sich an der Stellungnahme eines Bösinger Bürgers. Für ihn seien die Gründe für den Bau eines oder zweier Mehrfamilienhäuser nicht nachvollziehbar. Einerseits wird die Dimension der geplanten Gebäude mit einer Höhe von 13 Metern als nicht verhältnismäßig für die Bösinger Ortsmitte ("zu hoch") mit Blick auf die benachbarten Gebäude angesehen, andererseits eine Begründung für das Projekt eines privaten Bauträgers angezweifelt. Die Gemeinde habe den demographischen Wandel als Hauptgrund genannt.

Für den Bürger verstärken Gebäude mit Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen besagtes Problem nur noch. Diese Wohneinheiten dienen, so seine Meinung, lediglich als Single- oder Rentnerwohnungen; sie seien für junge Familien ungeeignet. Dies wiederum sehen Gemeinderäte komplett anders.

Junge Paare, die bisher in der Gemeinde keinen Wohnraum finden, bleiben in der Übergangszeit, bis sie eine Familie gründen können und wollen, in der Gemeinde und ziehen nicht weg, so ihre Ansicht. Weiterhin werden ältere Personen Wohngebäude frei machen, um sich eine pflegeleichte Wohnung zu kaufen. Dies ermögliche wiederum Familien, diesen freien Wohnraum zu nutzen.

Die geplante Gebäudehöhe mit maximal 13 Metern sei laut Ingenieur Martin Weisser (Büro Weisser und Kernl, Villingendorf) städtebaulich durchaus zu begründen. Gegenüber der östlich vorhandenen Bebauung sei ein Abstand von etwa 40 Metern vorgesehen, gegenüber der Mehrzweckhalle von etwa 22 Metern. Laut Berechnungen läge bei vollständiger Ausnutzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe die künftige Gebäudeoberkante um etwa 6,5 bis sieben Meter über dem Niveau des Schulsportgeländes. Zusätzlich erfährt der Bürger, dass eine angeregte zurückhaltende Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern im etwa 70 Meter entfernten Baugebiet "Berg IV" verwirklicht werden könnte. Außerdem könne mit der verdichteten Bebauung der Flächenverbrauch etwa gebremst werden.

Mischgebiet bevorzugt

Die Ausweisung von "Berg V" als Mischgebiet thematisiert der Gemeinderat. Da nicht ausgeschlossen werden könne, so Weisser, dass neben der Wohnbebauung Flächen für Geschäftstätigkeit oder Büroflächen entstünden, soll diese bisherige Idee nicht verändert werden.