Die beiden Referentinnen Martina Kochendörfer (links) und Angelika Unger Foto: Hölsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Vortrag zur Patientenverfügung im Haus Josefine in Bösingen / Eigene Ängste einbeziehen

Von Heinrich Hölsch Bösingen. Die Olga-Stritt-Stiftung und die Sozialgemeinschaft Bösingen hatte die Rechtsanwältin Angelika Unger ins Haus "Josefine" in Bösingen eingeladen, um zum Thema "Patientenverfügung" zu referieren.

Unger betonte, wie wichtig eine Patientenverfügung ist und beantwortete die vielen Fragen, die jeder Zuhörer erhalten hatte, im Detail. Sie gab den Zuhörern mit ihren Ausführungen wichtige Dinge mit auf den Weg.

Die eigene Selbstbestimmung sei sehr wichtig, sagte die Referentin. Es könne auch sinnvoll sein, persönliche Wertvorstellungen sowie Einstellungen zum eigenen Leben und zum Sterben als auch religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungen in der Patientenverfügung zu erläutern. Nur wer rechtzeitig Vorsorge treffe, könne sicher sein, dass die Wünsche im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls auch berücksichtigt und befolgt werden.

Je ausführlicher in der Patientenverfügung die eigenen Wünsche verankert seien, um so besser sei es. Wichtig sei, nicht schwammig zu formulieren, sondern im Klartext zu schreiben. Es gelte, vorher darüber nachzudenken, was man im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod als wichtig empfindet. Manche Menschen hätten Angst, dass vielleicht nicht mehr alles medizinische Mögliche getan werde, wenn man alt und schwer krank ist. Andere befürchten, dass man in solchen Situationen unter Aufbieten aller technischen Möglichkeiten den Patienten nicht sterben lasse. Es sei nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Man sollte sich die Frage stellen, so Unger weiter, welche Behandlung man möchte oder auch nicht. Man müsse sich auch darüber bewusst sein, dass man für oder gegen bestimmte Behandlungen entscheidet, und bei Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichtet. Umgekehrt sollte man auch darüber klar sein, dass für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf genommen werden. Sollte der Fall eintreten, dass der Ehepartner keine Patientenverfügung besitzt und nicht mehr über sich selbst bestimmen kann, so darf der Ehepartner keine Entscheidung über die Behandlung treffen.

Bei Kindern bis zu 18 Jahren dürfen die Eltern die Entscheidungen treffen, ab 18 Jahren allerdings nicht mehr.

Die Referentin betonte. wie wichtig und sinnvoll auch in jungen Jahren eine Patientenverfügung sei. Selbstbestimmung sei sehr wichtig, Betreuung könne Entmündigung bedeuten. Desweiteren werde aus praktischen Gründen empfohlen, die Verfügung alle zwei bis drei Jahre durch eine weitere Unterschrift zu bestätigen und Änderungswünsche zu vermerken.

Als zweite Referentin stellte die Vorsitzende der Sozialgemeinschaft Bösingen, Martina Kochendörfer, die christliche Patientenvorsorge vor. Martina Köchendörfer arbeitet stundenweise bei der Caritas der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Rottweil. Gerne und jederzeit ist Martina Kochendörfer berät kostenlos bei der Erstellung von Patienten-verfü- gungsanträgen.