Die Verkehrsbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat auch im Jahr 2017 den sogenannten Randenaufstieg im Zuge der B 314 bei Blumberg wieder teilweise gesperrt – vom 1. April bis Ende Oktober. Foto: Stiller

Sperrung an Wochenenden und Feiertagen soll weniger Lärm und mehr Verkehrssicherheit bringen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Der Randenaufstieg wird – wie in den vergangenen Jahren – an Wochenenden und Feiertagen gesperrt, die Ziele: mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelastung für die Anwohner.

Die Verkehrsbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat auch im Jahr 2017 den sogenannten Randenaufstieg im Zuge der B 314 bei Blumberg wieder teilweise gesperrt – vom 1. April bis Ende Oktober, teilt das Landratsamt mit.

Die Sperrung der Überholspur in den Vorjahren hatte den erhofften Erfolg gebracht, weniger Motorenlärm für die Anwohner und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Sperrung gilt ab Samstag, 1. April. Gesperrt ist die Überholspur auf einer Länge von zirka 750 Metern im Bereich der "Sonnenhofkurve". Die Sperrung gilt immer über das Wochenende bis zum Montagmorgen, 8 Uhr, sowie an Feiertagen.

Bereits in den Vorjahren ordnete die Verkehrsbehörde des Schwarzwald-Baar-Kreises eine solche Sperrung über das Wochenende und während der Feiertage an. Hintergrund für die Maßnahme ist wie in der Vergangenheit, dass sich Beschwerden von Anwohnern im Blumberger Stadtteil Randen über unzumutbaren Verkehrslärm – vor allem an schönen, sonnigen Wochenenden – häuften. Gleichzeitig wurde bei zahlreichen Verkehrskontrollen festgestellt, dass einzelne Motorradfahrer den Randenaufstieg als illegale Rennstrecke missbrauchten und so die Verkehrssicherheit von anderen gefährdeten. Auch die teilweise extreme Lärmbelästigung der Anwohner konnte nicht länger toleriert werden, so die Behörde.

Die Sperrung der Überholspur führte in der Vergangenheit dazu, dass sowohl die illegalen Rennen als auch die Lärmbelastung nahezu vollständig eingedämmt werden konnten. Das Landratsamt rechnet damit, dass es für die Sperrung auch in diesem Jahr wieder Personal- und Sachkosten von insgesamt zirka 20.000 Euro aufwenden muss. Motorradfahrer, die sich an die Verkehrsregeln halten und am Wochenende einfach eine schöne Ausfahrt unternehmen möchten, sollen weiterhin auch die B 314 befahren dürfen.

Die Kreisbehörde legt Wert auf die Feststellung, dass die Sperrung von denen zu verantworten ist, die in der Vergangenheit keinerlei Einsicht zeigten. Leider haben frühere Versuche, die Raser auf der Randenstrecke zur Räson zu bringen, nicht gefruchtet. Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nur für Motorradfahrer angeordnet wurden, hatten nicht den gewünschten Erfolg, ebenso wenig vermehrte Kontrollen durch die Polizei. Daher ist die teilweise Sperrung an Wochenenden und Feiertagen, die alle Verkehrsteilnehmer trifft, unumgänglich. Neben der Sperrung der Überholspur wird es im Bereich des Randenaufstiegs eine verstärkte Polizeipräsenz geben.

In den vergangenen Jahren wurden die aufgestellten Absperreinrichtungen immer wieder mutwillig verschoben, umgeklappt oder verdreht. Ebenso wurden Einzelteile der Absperreinrichtungen entwendet. Besonders das Verstellen der Baken entgegen der Fahrtrichtung sowie das Umdrehen der ausgelegten Warnschwellen deuteten auf Fremdeinwirken hin.

Fehlende oder nicht intakte Absperreinrichtungen stellen jedoch ein erweitertes und erhöhtes Unfallrisiko dar, da die Absperreinrichtungen nicht mehr ausreichend erkennbar seien. Das Verstellen oder Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sei zudem keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern könne auch eine Straftat darstellen, da dies auch zu schweren Unfällen führen könne, erklärt die Polizei.