
Von Stefan Limberger-Andris
Blumberg. Die Stadt Blumberg habe nach internen Gesprächen vereinbart, dass zu den laufenden Verfahren nun doch keine Stellungnahme abgegeben wird, so Hauptamtsleiterin Nicole Zendler. Hierin offenbare sich eine Erklärungsnot der Stadt Blumberg in Sachen "Abwassergebühren", wertet Dietrich Kuntz.Die Stadt Blumberg hatte am vergangenen Wochenende Leistungsbescheide verschickt, in denen sie die Betroffenen aufforderte, im Jahre 2011 erhaltene Rückerstattungen von Abwassergebühren an die Stadt zurück zu zahlen (wir berichteten).
Derzeit seien vor Gericht Verfahren wegen der Gebühren anhängig, erläuterte Dietrich Kuntz, der sich seit Jahrzehnten mit der Materie beschäftigt. Seiner Einschätzung nach weichen die Schriftsätze der Stadtverwaltung, die an das Gericht geschickt wurden, inhaltlich voneinander ab. In manchen Schriftsätzen sei von "Bescheid" die Rede, in anderen wiederum nicht. Ohne tiefer in die Materie einsteigen zu wollen, erläuterte Dietrich Kuntz: ein Bescheid habe eine hohe rechtswirksame Bedeutung. Man könne nicht bei ein und demselben Sachverhalt einmal diese Rechtswirksamkeit einfordern, ein andermal außen vor lassen.
Betroffene Blumberger, die von der Stadtverwaltung in dieser Sache angeschrieben und aufgefordert wurden, die 2011 erhaltene Gebührenrückerstattung an die Stadt zurückzubezahlen, treffen sich am Donnerstag, 9. Februar, um 20 Uhr im Gasthaus "Kranz" in Riedböhringen. Dietrich Kuntz kündigte an, die Betroffenen über die bestehende Rechtslage zu informieren. Nach Einschätzungen von Dietrich Kuntz dürfte es sich bei der Rückforderungen durch die Stadt um Gesamtbeträge bis zu 60 000 Euro handeln.
Die Stadtverwaltung Blumberg bezahlte offenbar ohne über den Sachstand völlig aufgeklärt zu sein, bereits geleistete Abwassergebühren zurück. Dietrich Kuntz zweifelt jedoch eine völlige Unwissenheit der Verwaltung an, denn allein aus der im Rathaus vorliegende Aktenlage hätte man ersehen können, dass in dem Gebührenstreit früherer Jahre eine Einigung zwischen dem Rechtsanwalt der Betroffenen und dem Landratsamt Schwarzwald-Baar getroffen worden war, das das Verfahren an sich gezogen hatte.
Im Februar 2011 hatte die Stadtverwaltung die Gebührenzahler informiert, dass die Abwassersatzung vom 6. Oktober 2010 neu gefasst werde und auch eine Neuberechnung der Gebühren für Widerspruchsverfahren der Jahre 2000 bis 2009 erfolge. Diese Neuberechnung erfolgte bis April 2011, zu viel bezahlte Gebühren wurden den Gebührenzahlern gutgeschrieben.
Im Juni 2011 erhielt die Stadtverwaltung Blumberg aufgrund eines Widerspruchs eines Gebührenzahlers gegen die Neuberechnung davon Kenntnis, dass die Widerspruchsverfahren der Jahre 2000 bis 2005 nach Einigung mit dem Landratsamt vom Rechtsanwalt der Widersprecher als erledigt bezeichnet worden waren. Die Widersprecher bezahlten im Zuge der Einigung für den Gebührenzeitraum 1996 bis 2000 rund 26 400 Euro und für 2001 bis 2004 weiter 12 300 Euro. Davon habe die Stadt Blumberg allerdings erst Mitte Juni 2011 Kenntnis erlangt, ist den nun verschickten Schreiben zu entnehmen.