Die Mopsfledermaus wohnt im Tunnel am Achdorfer Weg und ist für das Winterfahrverbot verantwortlich. Foto: Thomas

Fahrverbot der Sauschwänzlebahn soll auch in diesem Winter die Mopsfledermäuse schützen.

Blumberg/Mannheim - Der Tunnel am Achdorfer Weg der Blumberger Sauschwänzlebahn bleibt im Winter vorerst weiter gesperrt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim gab dem Eilantrag des Regierungspräsidiums Freiburg statt, meldet die Behörde am Montag. Der Bahnbetrieb in diesem Tunnel könne zu einer "erheblichen Störung der Mopsfledermäuse" führen. Damit hätten die Richter die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums bestätigt. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus, heißt es.

Verwaltungsgerichtshof ändert Beschluss von November 2016 ab

Der Verwaltungsgerichtshof änderte damit, wie von der Behörde ersucht, seinen eigenen Beschluss vom 29. November 2016 dahingehend ab, dass der Tunnel am Achdorfer Weg weiterhin in das vorläufige Winterfahrverbot auf der Blumberger Sauschwänzlebahn bei Blumberg einbezogen wird.

Seit dem Winter 2013/14 herrscht auf der Museumsstrecke von Blumberg nach Stühlingen-Weizen ein Fahrverbot vom 1. November bis 31. März. Anlass waren geplante Nikolausfahrten, Umweltschützer hatten das Regierungspräsidium informiert, weil in den Tunneln streng geschützte Fledermäuse überwinterten, darunter die Mopsfledermaus. Die Rede war von 200 Exemplaren, eine der größten Kolonien bundesweit. Die Bahnbetriebe Blumberg konnten deshalb die Strecke im Winter auch nicht für Reparaturarbeiten nutzen. Das Material musste per Lastwagen angefahren werden, was zusätzliche Kosten verursachte. Seit Jahren läuft ein Rechtsstreit zwischen den Bahnbetrieben Blumberg und dem Regierungspräsidium Freiburg.

Waggons bei Fützen können nicht vermietet werden

Im November 2016 hatten die Mannheimer Richter die Sperrung für den Tunnel am Achdorfer Weg bis Ende März 2017 begrenzt, weil dort noch keine Fledermäuse gefunden wurden. Ein Gutachten im Auftrag der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium ergab auch dort Fledermäuse: Neun Stück, sagt Christian Brinkmann, Geschäftsführer der Bahnbetriebe. Markus Adler, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Freiburg, nennt auf Nachfrage keine Zahl. Wichtig sei, so Adler, dass die Fledermäuse durch das Fahrverbot geschützt würden, das sei die heutige Rechtslage.

Christian Brinkmann, Geschäftsführer der Bahnbetriebe Blumberg, erklärte, sie hätten gehofft, dass der Tunnel am Achdorfer Weg offen bleibe. Durch die Sperrung hätten sie keine Möglichkeit, beim Bahnhof Fützen stehende Waggons zu vermieten, weil der Tunnel am Achdorfer Weg neben dem Buchbergtunnel einer der beiden Tunnels zwischen Fützen und dem Bahnhof Blumberg-Zollhaus sei. Für sie sei es ärgerlich, auch deshalb, weil er aus seiner Zeit bei der Deutschen Bahn wisse, dass in jedem älteren Tunnel Fledermäuse seien, trotz Fahrverkehrs.