Eberhard Weckenmann (links) vom Landratsamt bei seinem Referat in der Blumberger Stadthalle. Foto: Baltzer Foto: Schwarzwälder-Bote

Caritasverband: Informationsaustausch über Asylbewerber- und Flüchtlingslage mit Eberhard Weckenmann

Der Caritasverband mit der Ehrenamtskoordinatorin Mirjam Rülke hatte kürzlich ehrenamtliche Flüchtlingshelfer zu einen Informationsaustausch über die Asylbewerber- und Flüchtlingslage eingeladen.

Blumberg. Als Referenten konnte die Koordinatorin Eberhard Weckenmann vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis gewinnen. Weckenmann ist unter anderem für die Asylunterkünfte des Kreises zuständig.

13 ehrenamtliche Flüchtlingshelfer, darunter sechs Blumberger, und vier Hauptamtliche, waren dem Ruf ins Foyer der Eichberg-Sporthalle gefolgt. Weckenmann vermittelte den Ehrenamtlichen einen detaillierten Bericht über die Flüchtlings- und vor allem Asylbewerbersituation.

Gleich zu Beginn machte er deutlich, dass der Landkreis auf den Ansturm der Flüchtlinge im vorigen und in diesem Jahr gut vorbereitet gewesen sei. Die gesetzten Ziele habe man auch dank der zahlreichen Ehrenamtlichen erreicht, sagte der Referent. Er könne mit Fug und Recht behaupten: "Wir haben es bisher geschafft".

Dem Land Baden-Württemberg sei eine Aufnahmequote von 12,86 Prozent vom Bund vorgeben. Der Landkreis Schwarzwald-Baar hat derzeit eine Aufnahmequote von 2,11 Prozent erreicht. Die Landkreise sind zuständig für eine vorläufige Unterbringung, die zum Beispiel in Blumberg im ehemaligen Hotel Schweizerhof erfolgt, sowie die spätere Anschlussunterbringung und Betreuung der Menschen. Mit der Betreuung wurde das Rote Kreuz beauftragt.

Zu den Aufgaben des Kreises gehören die Beschaffung von Liegenschaften, Verwaltung, Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Sozialbetreuung und Sprachförderung. Dabei spiele die Sprachförderung eine wichtige Rolle.

Bei der Anschlussunterbringung sind dann die Gemeinden gefordert, so hat die Stadt Blumberg Wohnungen und das Pfarrheim Riedöschingen angemietet und die Adler Post gekauft. Die Flüchtlinge dürfen sich selbstverständlich auch eine eigene Wohnung suchen.

Weckenmann informierte auch über das Leistungsrecht und Arbeitserlaubnis. So erhalten beispielsweise alleinstehende Leistungsberechtigte 404 Euro, Jugendliche und Kinder zwischen 306 und 237 Euro. Davon werden 33 Euro für empfangene Sachleistungen abgezogen. Für die ersten drei Aufenthaltsmonate gibt es keine Arbeitserlaubnis. Eingeschränkte Arbeitserlaubnis kann erteilt werden bei einem Aufenthalt zwischen vier und 15 Monaten. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Einschränkung.

Es gab schließlich noch Informationen zum Integrationsgesetz. Dazu gehört die Wohnsitznahme-Verpflichtung auf drei Jahre. Die anschließende Aussprache warf dann noch viele Fragen auf, die von den Hauptamtlichen beantwortet werden konnten.