Sinkende Gebühren entlasten Bürger /Stadt reizt Spielraum bei Konzessionsabgabe nicht voll aus

Blumberg (gs). Mit großen Wassermengen, teils frisch, teils schmutzig, befasste sich der Gemeinderat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr. Er beschloss, die Schmutzwassergebühr von 3,18 um neun Cent auf 3,09 Euro pro Kubikmeter zu senken. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 120 Kubikmetern beträgt die Einsparung 10,80 Euro.

Die Niederschlagswassergebühr wird um einen Cent auf jetzt 0,56 pro Kubikmeter angehoben. Die Fäkalschlammgebühr aus Hauskläranlagen sinkt von 113,11 Euro auf 64,67 Euro, jene aus geschlossenen Gruben von 30,39 auf zukünftig 26,49 Euro/Kubikmeter.

Das Blockheizkraftwerk soll ausgetauscht werden. Die Kosten belasten den Vermögensplan um 300 000 Euro, sagte Iris Häusle. Das werde sich nachhaltig auf die Gebühren auswirken, fügte Bürgermeister Markus Keller hinzu. Der Wasserzins sinkt von netto 2,43 Euro auf 2,33 Euro. Der Gemeinderat folgte auch hier der Empfehlung des Betriebsausschusses. Ein Vierpersonenhauhalt mit einem durchschnittlichen Jahreswasserverbrauch von 140 Kubikmetern darf sich über 14 Euro zusätzliches Haushaltsgeld freuen.

Jürgen Fischer (CDU) hatte angefragt wie sich die Gebühr entwickelt, wenn die höchstmögliche Konzessionsabgabe des Eigenbetriebs Stadtwerke an den Haushalt ausgeschöpft wird. Dann hätte die Gebühr 2,46 betragen, hatte Kämmerer Marlon Jost errechnet. Die Konzessionsabgabe hätte dann 108 000 statt nunmehr 70 000 Euro ergeben. Fischer stellte fest, dass die Stadt das Trinkwasser immer noch mit 20 Cent pro Kubikmeter subventioniere.

Stadtrat Hannes Jettkandt sprach sich für den Vorschlag des Betriebsausschusses aus. So wurde es vom Gemeinderat auch einstimmig beschlossen. Formsache war dann die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Blumberg sowie der Wasserversorgungssatzung. Die Betriebssatzung der Stadtwerke musste nach der Ausgliederung der Bahnbetriebe ebenfalls neu gefasst und beschlossen werden. Die Satzungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.