Ein Luftverkehrskontenpunkt über Blumberg? Das ist sicherlich nicht im Sinne der Bürger, die dagegen bei der schweizerischen Luftfahrtbehörde "Einsprache" einlegen können. Foto: Müller

Neue Anflugpläne auf Zürich-Kloten: Kreis und Gemeinden gehen weiter voran. Frist für "Einsprache" läuft bis 18. November. Mit Kommentar.

Blumberg - Ist das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit seinem Antrag an das deutsche Bundesaufsichtsamt für die Flugsicherung (BAZ) erfolgreich, den Ostanflug auf Zürich-Kloten neu zu regeln, dann wird es über den Köpfen der Blumberger sehr lebhaft werden. Die Kommune wird nach Ratsbeschluss Widerspruch einlegen. Die Bürger können dies auch. Wir sagen wie.

Darum geht’s: Bei dem beantragten Ostflugkonzept erfolgt der Endanflug zwar wie bisher auch auf Osten auf die Ostpiste 28. Die "Reihung" der Flugzeuge erfolgt aber über Südbaden an der Landesgrenze zur Schweiz, verstärkt über dem Süden Blumbergs, bevor sie über den Kanton Schaffhausen hinweg in den Endanflug geführt werden. Hierzu sollen aus Osten und Süden kommende Flugzeuge zunächst über den Landkreis Konstanz entlang der Staatsgrenze nach Norden auf den Anflug- beziehungsweise Wendepunkt über Blumberg geführt werden.

Dieses Anflugkonzept war am 9. Oktober von Schweizer Seite vorgestellt worden mit dem Hinweis, das dieses mit der dritten Änderung der 220. Durchführungsverordnung (DVO)vom Bundesaufsichtsamt für die Flugsicherung (BAZ) bereits abgesegnet sei. An dem Verfahren in 2011 waren weder das Land Baden-Württemberg, noch die süddeutschen Landkreise vom BAZ beteiligt worden, was beim Bekanntwerden jetzt großen Unmut ausgelöst hat.

Aus Westen kommende Flugzeug sollen über Hohentengen und das Wutachtal zum selben Anflug-/Wendepunkt über der Eichbergstadt geführt werden. Dazu würde es einer weiteren Änderung der 220. DVO bedürfen. Der Antrag, so wurde jüngst bekannt, liegt dem BAZ bereits seit Oktober 2013 vor.

Zusammengefasst bedeute dies für die Bewohner Blumbergs, dass es bei einem Erfolg der Schweizer Bemühungen deutlich mehr Flugverkehrsbelastung vor allem über dem Südteil der Blumberger Gemarkung geben wird, weil dort ein Knotenpunkt zum Anflug auf Zürich entstehen würde. Das neue Anflugkonzept würde zudem die bislang geltenden Sperrzeiten abends sowie an Wochenende und Feiertagen aushebeln. Zwar soll die Flughöhe bei 3600 Metern über dem Meeresspiegel liegen, was faktisch 3000 bis 2700 Meter über Grund bedeutet, die derzeit gängige Praxis zeigt aber, dass die eigentlich für Ausnahme- und Notfallsituationen gedachten niedrigeren Anflüge in Höhen um die 2100 Meter über Grund zur Regel geworden sind. Offenbar mit Duldung durch die deutschen Luftaufsichtsbehörden.

Kritiker sagen, die Schweiz versuche scheibchenweise ihre Interessen im Anflug auf Zürich durchzusetzen. Das neu Anflugregime werde zwar unter der Überschrift eine erhöhten Sicherheit vorgestellt, tatsächlich diene es aber der Kapazitätserhöhung sowie dem Schutz der eigenen Bevölkerung vor der Flugverkehrsbelastung, vor allem im Gebiet südlich von Zürich, mitsamt der bestens betuchten Region Zürichsee, auch Goldküste genannt.

Die Stadt Blumberg wird nach dem jüngsten Ratsbeschluss Einsprache einlegen. Bürgermeister Markus Keller hatte die Bürger dazu aufgerufen, dies ebenfalls zu tun.

Info: So funktioniert die "Einsprach"

 Die Unterlagen, einschließlich einem Umweltverträglichkeitsbericht, können eingesehen werden auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrasbk.de/landkreis/flugverkehr-zuerich.html

Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 18. November gegen das Schweizer Gesuch Einsprache erheben beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, Schweiz

Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung einzureichen.

Berechtigt zur Einsprache sind nach Schweizer Recht, wer von dem in den Gesuchunterlagen beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist.

Für die Blumberger trifft dies zu, weil über der Gemarkung der Anflugpunkt für die Anflüge aus Osten und Süden liegt und daher mit einer erheblichen gesteigerten Flugverkehrsbelastung zu rechnen ist.

Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine spätere Genehmigung des Betriebsreglements, so sie denn erfolgt, nach Schweizer recht keine Beschwerde führen.

Kommentar: Un-Gehorsam

Achim Stiller

Die Schweiz ist meisterlich darin, kleineste Lücken zu finden, um den eigenen Vorteil zu nutzen oder betuchte Bewohner ihres Landes zu schützen. In Sachen Flugverkehrsbelastung beim neuen Anflugverfahren auf die Ostpiste des Flughafens Zürich-Kloten wird dies wieder einmal deutlich. Könnte man für die Schweizer Bemühungen noch ein gewisses Verständnis haben, sieht dies mit Blick auf das deutsche Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ganz anders aus.

Die Behörde macht sich zum willfährigen Helfer der Schweiz. Sie agiert damit gegen die berechtigten Interessen der eigenen Bevölkerung entlang der Grenze, Menschen also, auch aus deren Steuermitteln die Luftraumhüter bezahlt werden. Und Bundesverkehrsminister Dobrindt? Er verspricht zwar viel in der Sache, handelt aber nicht danach. Vernehmbarer Widerspruch ist daher jetzt um so mehr gefordert.

u Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 18. November gegen das Schweizer Gesuch Einsprache erheben beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, Schweiz

u Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung einzureichen.

u Berechtigt zur Einsprache sind nach Schweizer Recht, wer von dem in den Gesuchunterlagen beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist.

u Für die Blumberger trifft dies zu, weil über der Gemarkung der Anflugpunkt für die Anflüge aus Osten und Süden liegt und daher mit einer erheblichen gesteigerten Flugverkehrsbelastung zu rechnen ist.

u Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine spätere Genehmigung des Betriebsreglements, so sie denn erfolgt, nach Schweizer recht keine Beschwerde führen.