Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg überprüft 23 Vorranggebiete zur Planfortschreibung "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen". Auf Blumberger Gemarkung ist lediglich der Ettenberg (rot schraffierte Fläche) bei Hondingen im Visier. Die Länge bei Aulfingen gehört zur Gemarkung Geisingen-Aulfingen. Foto/Plan: Limberger-Andris/Regionalverband Foto: Schwarzwälder-Bote

Regionalverband hat auch potenziellen Windkraftanlagenstandort bei Hondingen auf dem Planungsschirm

Von Stefan Limberger-Andris

Blumberg. Wurden auf Gemarkung Blumberg von einem Fachbüro fünf potentielle Standorte für Windkraftanlagen ausgelotet, hat der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg dort lediglich einen Standort im Fokus.

Die Verbandsversammlung trifft sich heute in Bräunlingen, um über die Planfortschreibung "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen" zu beraten. Die dortige Vorberatung des Entwurfs zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens nimmt 23 Vorranggebiete potentieller Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen unter die Lupe. Darunter findet sich auch der Ettenberg bei Hondingen. Die anderen vier Standorte, also die Tannhalde bei Hondingen, die Standorte auf dem Hohen Randen und bei Randen sowie der Standort Blauer Stein fallen aus dem Raster des Regionalverbandes.

Verbandsdirektor Marcel Herzberg bestätigte auf Anfrage, dass der Regionalverband im Regionalplanentwurf lediglich einen Standort auf Blumberger Gemarkung im Fokus habe, nämlich den Ettenberg. Andere Standorte auf der Gesamtgemarkung Blumberg werden vom Regionalverband derzeit, beispielsweise aus artenschutzrechtlichen Gründen, nicht weiterverfolgt. Die kommunale Planung könne rechtlich selbstverständlich weitere Standorte verfolgen, so Marcel Herzberg weiter, da der Regionalverband keine Ausschlussgebiete mehr festlege. Der Maßstab der Regionalplanung sei auch ein anderer als der der kommunalen Bauleitplanung. Seitens der kommunalen Planung könne beispielsweise auch arten- und naturschutzrechtlich vertiefter untersucht werden als im Rahmen der Regionalplanung.

Der Regionalverband beriet auf der Basis eines "Scoping" (Festlegung von Aufgaben und Untersuchungsumfängen) im November 2012 eine Gebietskulisse. Geprüft wurden die einzelnen Gebiete auf Windhöffigkeit, Arten- und Lärmschutz sowie Schutz technischer Anlagen und Rücksichtnahme auf Belange der Siedlungsstruktur und Übernahme bestehender Windkraftanlagen in die Planung. Nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden folgte im Januar eine Besprechung mit den Unteren Naturschutzbehörden der drei Landkreise. Dort wurde der regionalplanerische Umgang mit artenschutzrechtlichen Belangen besprochen.

Der Regionalverband sieht in den 23 zu behandelnden Vorrangebieten die konfliktärmste regionale Gebietskulisse im Verbandsgebiet Schwarzwald-Baar-Heuberg.