Die immer wiederkehrenden Schreiben per Post, Fax und E-Mails mit Abzockversuchen sind ärgerlich. Wehren lohnt sich. Foto: dpa

Ein ganzer Schwall an Betrugsversuchen erreicht die Raumschaft Blumberg: 1960 Euro für nutzlosen Eintrag.

Blumberg - Sie sind eine immer wiederkehrende Plage, die Abzockversuche als Anschreiben oder Mails an Firmen. Derzeit erreicht erneut ein ganzer Schwall die Raumschaft Blumberg. Es geht mal wieder um einen Eintrag ins "Branchenbuch Deutschland 2013". Nunmehr reagieren aber auch Gerichte im Sinne der Betroffenen.

"Da Sie auf dem Postweg nicht zu erreichen waren, senden wir Ihnen unseren diesjährigen Eintragungsantrag per Mail zu." Adressiert war die Mail persönlich an den Blumberger Redaktionsleiter Achim Stiller, gesendet jedoch an die zentrale Mail-Adresse des Schwarzwälder Boten am Stammsitz in Oberndorf am Neckar. Mal abgesehen davon, dass eine Zeitungsredaktion auf dem Postweg sehr wohl und bestens zu erreichen ist, kommt das Anschreiben vordergründig seriös daher. So mancher Geschäftsinhaber, der nicht genau genug hingeschaut hat, ist darauf schon reingefallen.

Was wirklich dahinter steckt, ist bei genauem Hinsehen und vor allem im Kleingedruckten zu finden. Wer den Antrag, der bereits mit den Grunddaten der betroffenen Firma vorausgefüllt ist, unterschreibt und per Fax zurückschickt, hat einen Vertrag über zwei Jahre Laufzeit geschlossen, der die Firmendaten-Einträge in einem Internet-Branchenbuch garantieren soll. Wer das Firmenlogo zusätzlich haben möchte, soll 19 Euro extra zahlen.

Weiter unten geht’s dann ans Eingemachte. 980 Euro pro Jahr kostet der Eintrag, zahlbar übrigens im Voraus, und der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragsfrist gekündigt wird. Als kleines Bonbon sichert der Anbieter übrigens zu, dass Datenkorrekturen während der Vertragszeit kostenfrei seien. Immerhin wird im Kleingedruckten auch darauf verwiesen, dass das Unternehmen mit den Gelben Seiten sowie der Telekom in keiner geschäftlichen Beziehung steht.

Die Fax-Nummer für die Rücksendung des Antrags ist bereits sehr aufschlussreich. 00603 2726 2784 ist eine Nummer auf Malaysia. Der Sitz der Firma wird allerdings mit Road Town, Tortola angegeben. Das liegt in der Karibik. Tortola ist die größte Insel der Britischen Jungferninseln. Sie ist etwa 19 Kilometer lang und fünf Kilometer breit. Die meisten der 14 000 Einwohner leben in der Hauptstadt Road Town, die sogar über einen internationalen Flughafen verfügt sowie eine stattliche Anzahl an Briefkastenfirmen, da die rechtlichen Risiken dort erheblich geringer sind, gegenüber dem europäischen Kontinent.

Was tun, wenn ein Unternehmer den Antrag nun bereits unterschrieben hat? Juristen empfehlen, solche Verträge mit den Begründungen Irrtum über den Inhalt des Vertrags und auch wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Zwei Wochen Zeit bleiben einem Betroffenen in der Regel dafür. Zwar geben die Abzockerfirmen, egal ob sie in der Karibik, auf den Seychellen oder in Mexiko sitzen, auch danach keine Ruhe und bombardieren die Betroffenen mit Mahnungen, doch sind die Aussichten auf Erfolg mittlerweile sehr gut. Dafür sorgt auch ein aktuelles Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall.

Am 21.Dezember 2012 (AZ: 38 O 37/12) hat das Landgericht Düsseldorf der Firma GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH Düsseldorf in einem Urteil untersagt, mit Folgeschreiben wie "Rechnung", "Mahnung" oder "Inkasso" zur Zahlung aufzufordern. Geklagt hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) mit Sitz in Bad Homburg.

Das Urteil wertet Lothar Hempel, Jurist in der Abteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Konstanz, als "neuen Erfolg im Kampf gegen den Adressbuchschwindel". Auch wenn eine etwaige Berufung abzuwarten bleibe, sei bemerkenswert, dass die Richter laut DSW erstmals in diesem Zusammenhang ausdrücklich von einer "Vertragsfalle" gesprochen und ein "systematisches Vorgehen" festgestellt hätten. Betroffene Firmen, die sich gerichtlich gegen die Abzock-Masche zur Wehr setzen, haben nach Erfahrung des Rechtsexperten ohnehin gute Karten.

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz können sich in Sachen Branchenbucheinträgen gerne an Lothar Hempel wenden, Telefon 07531/205-342), andere Unternehmen an die für sie örtlich zuständige Wirtschaftskammer.