Gibt es bald Tempo 30 in Bitz? Foto: Archiv

Einwohner entscheiden am 24. September. Broschüre enthält Argumente der Befürworter und Gegner.

Bitz - Die Bitzer entscheiden am Sonntag, 24. September, über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in ihrer Gemeinde. Eine Informationsbroschüre haben sie vor ein paar Wochen erhalten; so schreibt es die Gemeindeverordnung bei einem Bürgerentscheid vor.

Der 24. September ist nicht nur der Tag der Bundestagswahl, sondern auch der Tag an dem die Bitzer beschließen, ob sie künftig mit maximal 30 Kilometern pro Stunde durch ihren Ort fahren wollen oder nicht. Eine Ergebnis-Prognose möchten Bürgermeister Hubert Schiele, ein Befürworter der Tempo-30-Zone, nicht abgeben. "Ich erwarte eine Wahlbeteiligung von mehr als 75 Prozent", sagt Schiele. Dann könne man sagen: "Das wollen die Bürger."

Die Broschüre enthält Argumente der Befürworter und der Gegner. Auch das steht in der Gemeindeordnung. Auf der Proseite heißt es beispielsweise: mehr Sicherheit, weniger Lärm, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf, Bitz werde dadurch eine familienfreundlichere Kommune. Von den Gegnern wird angeführt, dass die bereits bestehenden 30er-Zonen bei der Schule und den Kindergärten ausreichen. Zudem vermindere die Rechts-vor-Links-Regelung die Geschwindigkeit automatisch. Eine Geschwindigkeitsüberwachung sei außerdem nicht gewährleistet. Die Argumente stammen von den Gemeinderäten, deren Meinungen bei diesem Thema gespalten sind.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist seit Jahren Thema in Bitz. Im Oktober 2016 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Bürger mit dem Entscheid die Tempo-30-Diskussion beenden sollen.

Nur wenige Bereiche sind ausgenommen

Ausgenommen vom Tempolimit sind das Gewerbegebiet Trieb/Mollensack und die Durchgangsstraßen: die Landesstraße 449 (Ebinger Straße, Am Hungerbühl und Tailfinger Straße), die Kreisstraße 7101 (Truchtelfinger Straße) und Zeppelinstraße/Weiterführung sowie Staiglestraße/Harthauser Straße bis Ortsende.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids wird dann gültig, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen darauf entfällt und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht.

Die Materialkosten für eine etwaige Beschilderung und Masten sowie das Aufbringen von "30"-Markierungen auf die Fahrbahn schätzt das Ortsbauamts auf etwa 5500 Euro; die Personalkosten lägen bei rund 22.000 Euro.

Im Zollernalbkreis gibt es bereits einige Städte und Gemeinden, die, abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, durchgehend Tempo 30 eingeführt haben – beispielsweise Bisingen, Geislingen, Dotternhausen und Rosenfeld.

Anders als bei der Bundestagswahl sind beim Bürgerentscheid auch Personen wahlberechtigt, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind. Wie alle volljährigen Wahlberechtigten müssen sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bitz gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes besitzen.