Jochen Thomann und Vesel Fuga (rechts) hoffen auf ein ständiges Bleiberecht. Foto: Holbein

Ausländerbehörde der Stadt Albstadt will 39-Jährigen abschieben. In Bitz Heimat und Arbeit gefunden.

Bitz - Während andere Menschen fröhlich Weihnachten feiern, hat Vesel Fuga Angst, weil er nicht weiß, ob er in Deutschland bleiben darf. In Bitz hat der Mann aus dem Kosovo eine zweite Heimat und Arbeit gefunden. Die Ausländerbehörde der Stadt Albstadt will ihn aber abschieben.

Es ist ein Leben zwischen Hoffen und Bangen, seit Vesel Fuga vor zweieinhalb Jahren in Deutschland eingereist ist. Als Mann einer deutschen Frau hat er eine Aufenthaltserlaubnis. Doch die Ehe hatte keinen Bestand. Damit sah die Ausländerbehörde die rechtliche Grundlage entzogen und ordnete formal an, Vesel Fuga abzuschieben. Dagegen wehrt sich der Mann aus dem Kosovo, der bei der Bitzer Garten- und Landschaftsbaufirma von Jochen Thomann zu einem wichtigen Mitarbeiter geworden ist, an dem der Erhalt weiterer Arbeitsplätze hängt.

Abschiebung rechtlich kaum aufzuhalten

Es geht für Fuga darum, zu beweisen, dass eine Abschiebung in seinem Fall eine besondere Härte darstellt, was zu einem eigenständigen Bleiberecht führt.

Dazu muss er nachweisen, dass die Ehefrau an der Trennung schuld ist, sie ein weiteres Zusammenleben unmöglich macht. Doch das ist ihm bislang nicht gelungen und wird wohl bei der gegenwärtigen Beweislage auch nicht gelingen. Damit ist die Abschiebung rein rechtlich nicht aufzuhalten. Nach Gesetzeslage hat die Stadt formal völlig korrekt entschieden. So setzen Fuga und sein Chef Jochen Thomann auf das menschliche Einsehen der Ausländerbehörde und die Petition, die sie im baden-württembergischen Landtag eingereicht haben, und zu der es laut Thomann über den Jahreswechsel vermutlich eine Entscheidung geben soll.

Das juristische Verfahren ist in vollem Gange: Derzeit ist der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit dem Antrag Fugas beschäftigt, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Abschiebung anzuordnen und damit den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aufzuheben. Sollte das Erfolg haben, darf er zumindest so lange bleiben, wie in seiner Sache endgültig entschieden ist.

Chef setzt auf klaren Menschenverstand

Derweil bleibt Thomann optimistisch, führt Gespräche mit Stadträten, setzt auf den klaren Menschenverstand und hofft, obwohl sich Albstadts Oberbürgermeister bislang in der Sache trotz mehrmaliger Versuche Thomanns, ihn zu kontaktieren, nicht zurück gemeldet hat, darauf, dass Fuga uneingeschränkt in Deutschland bleiben darf. Dazu hat er auch den Landrat eingeschaltet, hat Kontakt zum Integrationsbeauftragten des Landes und hat mit dem Vorsitzenden der Härtefallkommission, Edgar Wais, gesprochen, der tätig werden will, sollte die Petition nicht durchgehen.

Für Thomann ist Fuga wichtig für den Betrieb, während die Ausländerbehörde argumentiert, dass Fuga seine beruflichen Fähig- und Fertigkeiten in seinem Heimatland verwerten, sich dort einen Arbeitsplatz suchen oder sich selbstständig machen könne. "Wenn ich zurück gehe, habe ich keine Chance, einen Job zu finden. In meiner Heimat sind viele arbeitslos", entgegnet dem Fuga.

Er hat sich in Bitz, wo er wohnt, gut eingelebt und kommt mit seinen Arbeitskollegen bestens aus. Müsste er ausreisen, bräche für ihn eine Welt zusammen, aber auch für seinen Chef. "Wir haben einen absoluten Fachkräftemangel in der Branche", grüne Dienstleistungen seien gefragt wie nie, sagt Thomann. Deshalb versteht auch Günther Groz, Kunde bei der Firma, das Verhalten der Stadt Albstadt nicht, wie er in einem Brief an die Stadtverwaltung schreibt: "Herr Fuga bezahlt Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Er erbringt zweifelsfrei einen wertvollen Anteil zum Wohle unserer Sozial- und Volkswirtschaft." So appelliert Groz, ihm eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung auszustellen. Für Fuga wäre das ein Weihnachtsgeschenk: "Ich habe Probleme mit dem Schlafen, weil mir die Dinge ständig durch den Kopf gehen."

Seit eineinhalb Jahren hat die Ausländerbehörde zudem seinen Pass einbehalten, weshalb Fuga nicht ausreisen und seine Mutter besuchen darf, die vor drei Monaten krank war. Jetzt geht es ihr besser, Fuga wäre aber "gerne über Weihnachten" zu ihr gefahren. So bleibt es beim telefonischen Kontakt. Für Thomann ist unterdessen nicht verständlich, dass Fuga möglicherweise gehen muss: "Er packt an und arbeitet." Für den Chef ist der Härtefall begründet.

Dagegen sieht Frank Märkle, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, die Rechtsauffassung der Ausländerbehörde der Stadt Albstadt im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht in Sigmaringen bestätigt. Der Stadt ist also weiterhin daran gelegen, dass Fuga abgeschoben wird, "weil wir die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis für rechtens halten". Für Märkle liegt kein Härtefall vor. Auch das Regierungspräsidium Tübingen habe diese Auffassung bestätigt. Zuständig für die Abschiebung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Doch Märkle ist sich sicher, bevor nicht über die Petition entschieden ist, gibt es keine zwangsweise Rückführung.