Gemeinderat: Stellvertretender Bürgermeister Wolfgang Ziemen scheitert mit seinem Antrag auf Bauverbot

Von Renate Deregowski

Bitz. Um beim Bebauungskonzept des Areals zwischen Linden-, Groz- und Olgastraße voranzukommen, hat der Gemeinderat einem städtebaulichen Vertrag mit zwei der drei Grundstückseigner zugestimmt. Ein Punkt darin sorgte jedoch für Ärger beim Bürgermeisterstellvertreter.

"Mit diesem Vertrag wird inhaltlich nichts festgelegt", betonte Bürgermeister Hubert Schiele und verwies darauf, das mit dem Abschluss die Entscheidungshoheit beim Gemeinderat verbleibe. Nötig werde der städtebaurechtliche Vertrag jedoch, weil für das von den drei Straßen eingerahmten Areal ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1966 bestehe. Nun tangiert das den Eigentümer des Flurstücks 613/1 zum Friedhof hin wenig: Die Parkplätze dort sollen erhalten bleiben. Er will sich deshalb auch nicht an den Kosten für das Bebauungsplanverfahren beteiligen. Da allerdings die beiden anderen Eigentümer Baumaßnahmen planen, die sich nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan vereinbaren lassen, hatte der Gemeinderat vor mehr als einem Jahr entschieden, ein Planverfahren anzustoßen.

Der Eigentümer des Flurstücks 613 an der Ecke Lindenstraße/Grozstraße beabsichtigt, mehrere zweigeschossige Wohngeschäftshäuser zu errichten, während der Eigentümer des Flurstücks 613/2 ein Wohnhaus mit einer gewerblich genutzten Halle mit aufgestocktem Wohnbereich bauen möchte.

Bevor das Gremium über Für oder Gegen den Abschluss des Vertrags abstimmte, bezog Gemeinderat Wolfgang Ziemen Stellung. "Inakzeptabel" habe sich der Eigentümer von Flurstück 613/2 in seinem Auftreten bisher gezeigt. Dass dieser direkt nach dem Kauf mehrere Bäume auf dem Grundstück gefällt hatte, bezeichnete Ziemen als "rigoroses Tatsachen schaffen". Deshalb schlug er vor, jetzt Klarheit zu erlangen: Ein Schritt dafür ist in seinen Augen die Änderung des Punktes vier in den Vorbemerkungen des Vertrags. Dieser solle lauten "Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll festgelegt werden, dass die bestehende Bauverbotsfläche bestehen bleibt" und eben nicht, dass geprüft werden soll, ob das Bauverbot ganz oder zumindest in Teilen aufgehoben wird – das vor dem Hintergrund, weil die geplanten Gebäude in eben jene Fläche ragen.

Bürgermeister Schiele zeigte sich von diesem Vorschlag nicht begeistert und wies außerdem darauf hin, dass es nicht unrecht sei, Bäume auf einem Privatgrundstück zu fällen. Deshalb kam Ziemens Vorschlag zur Abstimmung: sechs dafür, sechs dagegen, zwei Enthaltungen – damit war der Antrag abgelehnt. Der stellvertretende Bürgermeister Ziemen bedauerte, "dass so wenig mitgezogen sind" und betonte energisch: "Ich vertraue dem Käufer nicht!" Die Entscheidung für den Abschluss des Vertrags fiel dann schließlich recht knapp aus: Acht sprachen sich dafür aus, fünf dagegen, eine Enthaltung machte die Abstimmung komplett.