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Bitzer Gremium bezieht Stellung. Folgen für die Trinkwasserversorgung, Lärm und Schattenwurf.

Bitz - Der Bitzer Gemeinderat fordert das Landratsamt auf, die Planung für die Windkraftanlage auf Winterlinger Gemarkung in ihrer jetzigen Form nicht zu genehmigen. Das hat er am Dienstag beschlossen.

"Es ist endlich an der Zeit, sich als Gremium und Gemeinde zu diesem Thema zu positionieren", rief Gemeinderat Florian Schöne seine Kollegen auf und erntete dafür stürmischen Beifall aus dem Zuschauerraum, in dem drangvolle Enge herrschte. Ein weiteres Mal klatschten die Zuschauer, als das Gremium geschlossen einer von Reiner Plankenhorn vorgeschlagenen Änderung an der Beschlussvorlage zustimmte. Die war nicht ganz unwesentlich: Die Verwaltung hatte zwar etliche Bedenken vorgebracht, das Landratsamt aber lediglich aufgefordert, diese sorgfältig zu prüfen. Folgerichtig monierte Mathias Beck von der Bitzer Bürgerinitiative (BI) Windkraft, die Gemeinde verlange lediglich eine Selbstverständlichkeit, nämlich, dass die Mitarbeiter des Landratsamts ihren Job tun. Plankenhorns Modifiaktion: Nicht nur prüfen sollten die Balinger, sondern ablehnen. Der Gemeinderat formulierte "bitten", worauf Bürgermeister Hubert Schiele intervenierte. "Fordern muss es heißen. Wir sind keine Bittsteller."

Somit lautet die Forderung (!) an die Genehmigungsbehörde Landratsamt: "Die Gemeinde Bitz weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ihnen vorliegende Gutachten gravierende Fehler enthält und dringend an verschiedenen Stellen nachgebessert werden muss. Zum Schutz der Bitzer Bevölkerung vor möglichen Schäden fordern wir deshalb auf der bestehenden Grundlage die Ablehnung des geplanten Bauvorhabens."

Was beanstanden die Bitzer Gemeinderäte? Nicht in erster Linie die Beeinträchtigung der Sicht auf die Alpen – diese, erklärte Bürgermeister Schiele, sei laut Regierungspräsidium ein "weiches Kriterium" und spiele daher unter den Belangen, die die Gemeinde berührten, eine nachrangige Rolle. Sorgen bereiteten der Verwaltung vielmehr die Folgen für die Trinkwasserversorgung, Lärm und Schattenwurf. Von letzterem sei der Hof Hermannslust betroffen: 30 Minuten pro Tag seien unter idealen Bedingungen zulässig; die würden um vier Minuten überschritten. Die Betriebszeiten der Anlage müssten daran angepasst werden.

Bedenklich findet das Gremium auch, dass das beauftragte Planungsbüro Grossmann aus Balingen einerseits Untersuchungen vornehme und Gutachten erstelle, andererseits aber auch der Riege der Projektbeteiligten und damit der Profiteure angehöre – ob dadurch nicht Interessenkonflikte entstehen könnten, wollten Sin-Moo Choi und Herbert Maute wissen. Die Gemeinderäte argwöhnten, gewisse Sachverhalte seien im Interesse der Auftraggeber zu positiv beschrieben worden.

Diese Einwände soll das Landratsamt nun prüfen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass es bei der Prüfung des Bauantrags in gewisser Weise die Rolle eines Gerichts erfülle einnehme – im Fall der Fälle könne die Gemeinde gegen seine Entscheidung klagen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, will die Verwaltung ein Anwaltsbüro beauftragen, sie bei ihrer Stellungnahme an das Landratsamt zu beraten. Auch wenn das etwas kosten wird.