Sauer sind Herbert Bitsch, Jochen Lottermoser und Walter Beck (von links) über das Verhalten des Landratsamts zur neuen Windkraftanlage bei Bitz. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Windkraft: Bitzer Bürgerinitiative und Winterlinger Interessengemeinschaft legen Fachaufsichtsbeschwerde ein

Schwerwiegende Vorwürfe erheben die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft und die Winterlinger Interessengemeinschaft: Beim Thema Genehmigung einer Windkraftanlage zwischen Bitz und Winterlingen sei das benötigte Gutachten voller Fehler.

Bitz/Winterlingen. "Wir fühlen uns über den Tisch gezogen", so bringt es Jochen Lottermoser, Sprecher der Bitzer Initiative, auf den Punkt. Nachdem das Baugesuch für die Errichtung einer Anlage mit bis zu sieben Windrädern im Wald südlich von Bitz von den Planern eingereicht worden war, hatten Bitzer und Winterlinger Gegner der Anlage beim Landratsamt mehr als 20 ausführliche Einwendungen eingereicht, die auch Bezug nahmen auf das vom Balinger Planungsbüro Grossmann erstellte Gutachten.

Nach Angaben der Bitzer BI hatten die Planer eine ganze Anzahl von Milan-Horsten übersehen, welche die Vogelkundler der BI mitsamt GPS-Daten erfasst hatten, und nicht kartiert.

Laut Walter Beck, dem Vorsitzenden der BI, liegt ein Milan-Dichtezentrum vor, wenn mehr als drei Milan-Brutpaare im Umkreis der geplanten Windräder festgestellt werden. Konsequenz wäre ein Bauverbot für die Windkraftanlage.

Nach Angaben von Herbert Bitsch sieht das Baurecht vor, dass im Genehmigungsverfahren eine Vielzahl von Fragen geklärt werden müssten in Bezug auf den Artenschutz, die Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild, den Trinkwasserschutz oder die eventuelle Minderung des Werts von Immobilien in der Nähe der Windräder und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Die vorgebrachten Bedenken zu diesen Punkten seien aber, so Lottermoser, im Gespräch mit Landrat Günther-Martin Pauli, Umweltamtsleiter Willi Griesser und anderen Vertretern des Landratsamts "abgebügelt" worden als "rechtlich nicht bedeutsam".

Auch die von den Einwendern festgestellten Defizite im Grossmann-Gutachten seien nicht berücksichtigt worden. Laut Beck stammt die amtlich verwendete Erhebung des Bestands an Rotmilanen vom Winter 2012/2013: "Inzwischen sind aber Brutpaare hinzugekommen."

Kritik richtet sich auch gegen den Winterlinger Bürgermeister Michael Maier: Dieser habe in einer Gemeinderatssitzung von vornherein gesagt, es gebe keine Möglichkeit, das Projekt abzulehnen. Hintergrund war, dass die Gemeinde mit der Bürgerenergie eG einen Gestattungsvertrag geschlossen zur Errichtung der Windenergieanlage geschlossen hatte.

Die Vertreter der BI gehen davon aus, dass der Projektentwickler massiven Druck auf die Genehmigungsbehörden ausübe. Eine solche Anlage dürfe im Naturpark Obere Donau gar nicht gebaut werden. Möglicherweise hebe Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) diesen auf. Sollte die Genehmigung noch 2016 erteilt werden, so sei die Windenergieanlage wirtschaftlich, meinen Bitsch und Lottermoser, doch 2017 wäre nach ihrer Meinung ein aufwendiges Verfahren mit vielen Gutachten und einer Planfeststellung notwendig. So erklären sie sich die Eile des Landratsamts.

Sie haben Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Umweltamt der Balinger Kreisbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Sollte diese abgewiesen werden, sei es der BI nicht möglich, den Rechtsweg zu beschreiten, so Lottermoser. Kein gutes Haar lässt die BI auch an Verbänden wie BUND und Nabu wegen zu großer Nähe zur Windkraftindustrie.