Wenn die Feuerwehr Bitz zu Unfällen wie diesem umgestürzten Traktor ausrücken muss, werden die Verursacher künftig stärker zur Kasse gebeten. Archiv-Foto: Eyrich Foto: Schwarzwälder-Bote

Feuerwehr: Neue Satzung tritt in Kraft

Bitz (key). Wenn’s wirklich brennt, dann kostet der Einsatz der Feuerwehr jene, die Hilfe brauchen, nichts. Für Einsätze bei Unfällen, für Sicherheitswachdienste, bei Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen und bei grob fahrlässig verschuldeten Einsätzen allerdings müssen Personen berappen, die den Einsatz verursacht haben – die Kostensätze dafür hat der Gemeinderat Bitz nun per einstimmigem Beschluss nach oben angepasst, denn die bisherigen Sätze wurden den tatsächlichen Kosten nicht annähernd gerecht, wie in der Sitzungsvorlage deutlich wird.

Mit der neuen Kostensatzung orientiert sich die Gemeinde an einer Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Kostensätze decken unter anderem Verdienstausfall, Versicherungskosten, Kosten für Aus- und Fortbildung, für Dienst- und Schutzkleidung, Übungsgelder und Ähnliches mehr ab. Für Brandsicherheitswachen liegen die Kosten pro Person und Stunde künftig bei 11,58 Euro, bei Feuerwehreinsätzen bei 15,58 Euro. Für Fahrzeuge gelten Pauschalsätze entsprechend einer Verordnung des Innenministeriums. Sie liegen bei 20 Euro für Mannschaftstransportwagen bis 3500 Kilogramm, bei 120 Euro für das Löschgruppenfahrzeug LF 10/8 und bei 170 Euro für das LF 20. Für Verbrauchsmaterialien werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Die neue Satzung tritt am Montag, 1. Mai, in Kraft.