Jochen Thomann hat im Fall der Aufenthaltsgenehmigung für Vesel Fuga noch nicht aufgegeben und geht jetzt einen neuen Weg

Bitz. Noch ist keine Entscheidung im Fall der Aufenthaltsgenehmigung für Vesel Fuga gefallen. Der Petitionsausschuss hat im Dezember die Sache erneut vertagt. Jetzt hat Jochen Thomann reagiert und Kontakt mit einigen Landtagsabgeordneten aufgenommen. Diese teilten ihm mit, das es in der Sache teilweise Rechtsvorbehalte gab.

"Über die Rechtsauffassung kann man geteilter Meinung sein, aber eine Entscheidung hätte möglicherweise keinen Bestand gehabt" erläutert Thomann. "Damit diese Situation nicht eintrifft, habe ich mich entschieden, den Fall der Härtefallkommission vorzulegen und parallel dazu die Petition zurückzuziehen. Vielleicht ist das noch ein möglicher ›Joker‹." Um eine "Abschiebungslücke" zu vermeiden, hat der Chef von Vesel Fuga die Eingangsbestätigung der Härtefallkommission abgewartet und erst dann die Petition zurückgezogen. Sowohl die Petition als auch der Härtefallantrag begründen einen aufschiebenden Schutz vor Abschiebung: "Ich bin immer noch optimistisch."

Sein Brief, der an die Härtefallkommission beim Ministerium für Integration Baden-Württemberg gegangen ist und in dem Thomann bittet, ihm bei der Aufenthaltsgenehmigung für seinen Mitarbeiter Vesel Fuga behilflich zu sein, hat folgenden gekürzten Wortlaut: "Herr Fuga ist seit dem 13. September 2011 in meinem Unternehmen beschäftigt und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Durch seine herausragenden handwerklichen Fähigkeiten ist er für mich, aber auch für seine Kollegen zu einem unverzichtbaren Mitarbeiter geworden. Inzwischen ist Herr Fuga als Vorarbeiter für einen dreiköpfigen Bautrupp verantwortlich und bringt sein Wissen zusätzlich in der Ausbildung unseres Berufsnachwuchses mit ein. (...)

"Vesel Fuga stammt aus dem Kosovo und hat aufgrund der Heirat mit einer deutschen Staatsbürgerin seinen Aufenthaltstitel erhalten. Anfang September 2012 verließ er die gemeinsame Wohnung, da die ständig anhaltenden Konflikte mit seiner Ehefrau eine hohe Belastung für ihn darstellten und ein weiteres gemeinsames Leben (...) nicht mehr möglich waren. Herr Fuga erhielt darauf am 30. November 2012 einen Ablehnungsbescheid für den weiteren Aufenthalt in Deutschland. Er wurde von der Ausländerbehörde Albstadt aufgefordert, bis spätestens 15. Januar 2013 die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. Zwischenzeitlich wurde dagegen Widerspruch beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben. (...) Das Gericht hatte nichts gegen einen weiteren Aufenthalt von Herrn Fuga einzuwenden, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Ausländerbehörde Albstadt dem Aufenthalt auch zustimmt. Doch die Ausländerbehörde Albstadt lehnte ab, da sie hinter der Partnerschaft mit einer Deutschen eine Scheinehe vermuteten. Nach dem Scheitern beim Verwaltungsgericht Sigmaringen habe ich mich an die nächst höheren Instanzen, Regierungspräsidium Tübingen und Verwaltungsgerichtshof Mann-heim gewendet. Jedoch ohne Erfolg! (...) Parallel dazu reichte ich am 3. Dezember 2012 einen Petitionsantrag beim Landtag Baden-Württemberg ein. Der Petitionsausschuss sollte eigentlich Anfang Oktober 2014 entscheiden, doch leider wird das seit Monaten immer wieder vertagt und aufgeschoben.

Da das für Herrn Fuga eine unzumutbare Belastung darstellt, habe ich die Petition zurückgezogen und hoffe nun auf die Mithilfe der Härtefallkommission. Wir können im Zeitalter des Fachkräftemangels unmöglich auf solch qualifizierte Mitarbeiter verzichten. (...) Wie hier mit einem Menschen umgegangen wird, der noch keinerlei Kosten innerhalb unseres Sozialsystems verursacht hat, sondern ganz im Gegenteil zur Stärkung der Sozialbeitragssysteme beiträgt, dafür schäme ich mich. Vesel Fuga ist für mich ein Musterbeispiel von gelungener Integration! (...) Nicht auszumalen, wenn Herr Fuga zurück in den Kosovo abgeschoben wird. Dort erwartet ihn die Arbeitslosigkeit, während hierzulande unsere Branche verzweifelt nach Fachkräften sucht (...)."

Thomann appelliert in seinem Schreiben, ihm bei der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung und darauf aufbauenden Arbeitserlaubnis behilflich zu sein.