Vom Marihuana-Konsum (Symbolbild) ist ein Mann aus Bitz zum Drohenhandel gekommen. Foto: Nietfeld

Amtsgericht Hechingen verurteilt 30-Jährigen Bitzer wegen Drogenmissbrauchs und -abgabe zu zwei Jahren Haft.

Hechingen/Bitz - Das Amtsgericht Hechingen hat gestern einen 30-jährigen Mann aus Bitz wegen insgesamt 17 Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Dem Angeklagten – der mit Fußketten und in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde – warf die Staatsanwaltschaft unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vor: 17 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen zwischen März 2013 und Ende 2014, standen zu Buche, darunter 14 Fälle von gewerbsmäßiger Abgabe – auch an Minderjährige. Es ging um Marihuana, Ecstasy und Amphetamin.

Der Angeklagte machte es dem Gericht leicht und leugnete gar nicht erst. Anfangs habe er Marihuana für den Eigenbedarf konsumiert, um Schmerzen zu bekämpfen, die ihm ein 14-stündiger Arbeitstag in der Kühlkammer einer Schlachterei eingebracht habe. Später habe er die Kontrolle verloren, und irgendwann sei er auf den Vorschlag eines Dealers eingegangen, es doch einmal mit Ecstasy zu versuchen. Ein Lieferant, den er zuletzt in der Nähe des Sigmaringer Bahnhofs traf, habe ihn schließlich auf die Idee gebracht, selbst Drogen zu verkaufen; im April 2014 habe er erstmals Päckchen mit Kräutermischungen, Tabletten und Pulvern erhalten.

Diese geschäftlichen Aktivitäten blieben der Polizei allerdings nicht lange verborgen; ein vertraulicher Hinweis, den sie im Juli erhielt, führte sie auf die Spur des Bitzers. Die elterliche Wohnung, in welcher der Angeklagte wohnte, wurde durchsucht; doch statt die Konsequenz zu ziehen, nahm er weitere Lieferungen an, um seine Abhängigkeit finanzieren zu können. Im Oktober setzte der Paketdienst die Beamten von einer verdächtigen Sendung in Kenntnis; bei der Auslieferung wurde der – einschlägig vorbestrafte – Angeklagte festgenommen.

Seither sitzt er in Untersuchungshaft. In der Gerichtsverhandlung beteuerte er, dass er seine Taten bereue und seit sechs Monaten keine Drogen mehr genommen habe. Außerdem berichtete er, dass er aus eigenem Antrieb eine Therapie beantragt habe, und legte die Zusage der Einrichtung vor. Dies und natürlich auch das Geständnis wurden ihm im Urteil zugute gehalten. Außer der Haftstrafe – die Bewährungszeit beträgt drei Jahre – verhängte das Gericht die Auflagen, 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten sowie die Therapie fortzusetzen und erfolgreich zu beenden.