Zwei weitere Gewerbebauplätze im Industriegebiet Nord verkauft

Von Judith Midinet

Bisingen. Die Firma Holzteam Neckaralb aus Hechingen und die Tierarztpraxis Walter aus Balingen-Engstlatt dürfen ihren Sitz ins Bisinger Industriegebiet Nord verlegen. Der Gemeinderat am Dienstag dem Verkauf von zwei Gewerbebauplätzen zugestimmt.

Hans-Jürgen Günthner, Geschäftsführer der Firma Holzteam, erklärte in der Sitzung, dass sein Unternehmen auf den Handel und den CNC-Zuschnitt von Holzwerkstoffen und Holzplatten spezialisiert ist. Diese werden als Verlegeplatten oder Fassadendämmung eingesetzt. Darüber hinaus ist die Firma Lieferant für die Möbel- und Verpackungsindustrie. Der Betrieb beschäftigt zwölf Mitarbeiter.

Günthner führte aus, dass sein Unternehmen expandieren möchte, deshalb wolle er den Standort nach Bisingen verlegen. Die 800 Quadratmeter am momentanen Standort im "Etzental" in Hechingen reichten nicht mehr aus. Im Industriegebiet Nord stehen der Firma rund 4500 Quadratmeter zur Verfügung. Geplant ist eine Halle mit 1400 Quadratmetern, der Rest solle als Lagerfläche dienen.

Auch die zweite Interessentin für einen Gewerbebauplatz, Tierärztin Karin Walter, präsentierte ihr Vorhaben in der Sitzung. Auch Karin Walter möchte expandieren und ihre Tierarztpraxis für Klein- und Großtiere von Engstlatt ins Industriegebiet Bisingen Nord verlegen. "Die zentrale Lage in Bisingen ist super", erklärte Karin Walter. Mit ihrer Fahrpraxis könne sie Notfälle in der Umgebung schnell erreichen. Die Tierärztin beschäftigt sechs Mitarbeiter. Sie plant auf einer Fläche von rund 2500 Quadratmeter im Industriegebiet ein eingeschossiges Praxisgebäude mit 200 Quadratmetern, eine Doppelgarage und etwa zehn Stellplätze. Auch eine Erweiterung wäre auf dem Grundstück eine Option. Der Gemeinderat begrüßte beide Vorhaben und stimmte dem Verkauf der Flächen zu. Ebenfalls stimmte der Rat erneut der Änderung des Bebauungsplans "Bisingen Nord" zu. Zwar war die Änderung bereits in der Sitzung im April beschlossen worden, doch ein Gemeinderat hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich um die zweite sondern die dritte Änderung des Bebauungsplans handelt. Um den formellen Fehler zu korrigieren, war eine erneute Beschlussfassung nötig.