Bisingen "Wo kein Schaden, da keine Untreue"

Volker Rath, 20.07.2012 10:03 Uhr

Bisingen - Im Berufungsprozess gegen den ehemaligen Berater der Textilfirma Walz wegen Untreue lassen es Verteidigung und Staatsanwaltschaft zum Schwur kommen. Einen "Deal" wird es nicht geben. Das Landgericht lädt weitere Zeugen ein. Ein Ende ist noch nicht in Sicht.

Der gestrige Prozesstag begann wie der vorangegangene: mit halbstündiger Verspätung. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Beratungsfirma Horbert Management sollte aussagen, in welchem Verhältnis der Angeklagte Walter D. zum Unternehmen stand. Die Zeugin war nicht aufzutreiben – verzogen nach Kroatien und damit nach unbekannt, "mit Kind und Kegel", wie die Kammer feststellte.

Richterin Höchst behalf sich anders: Sie hatte Handelsregister-Auszüge angefordert. Die Einträge sagten was andere aus, als der Angeklagte zuletzt behauptet hatte. Walter D. war nicht nur freier Mitarbeiter auf Honorarbasis, sondern soll 2005 sogar Alleingesellschafter der Horbert Management GmbH gewesen sein. Als Geschäftszweck gab die GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital an, Kleinbetriebe und Mittelständler in Vertrieb, Marketing und bei Übernahmen zu beraten.

Gesellschafter, Firmierung und Standort wechselten, bisweilen erklärten Amtsgericht und Notare die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung für "nichtig". Dieses Jahr wurde die Gesellschaft, von der zeitweise nicht mal eine Telefonnummer aufzutreiben war, im Handelsregister gelöscht. Die Branche scheint schnelllebig und mag es wohl diskret.

Verteidiger Fritz Westphal konzentrierte sich am Donnerstag auf einen anderen Zeugen: den Mitarbeiter einer Krankenkasse, bei der Walz-Beschäftigte versichert waren. Es gestaltete sich ein Puzzlespiel um Detailfragen, das sich ähnlich mühselig gestaltete wie alle andere Vernehmungen: Alles ist lange her. Die Kasse wurde mittlerweile von einer anderen geschluckt, mögliche Akteneinträge gingen bei Verschmelzung der Datensysteme verloren. Allerdings stellten die Aussagen des Kassenangestellten den Verteidiger trotzdem zufrieden: Die Beiträge der Textilfirma zur Sozialversicherung gingen ein, zuletzt regelmäßig zu spät und nur nach Pfändung, aber sie gingen ein. Der Krankenkasse sei damit kein Schaden entstanden in der Zeit, in der Walter D. im Unternehmen war. "Wo kein Schaden ist, da kann rechtlich auch keine Untreue sein", so Anwalt Westphal in der Prozesspause.

Zuvor hatte er erklärt, Walter D. habe "das Notwendige unternommen, um den Laden noch am Laufen zu halten". So sei es gelungen, dass der erste Insolvenzantrag, den ein Zulieferer aus Slowenien gestellt hatte, zurückgenommen wurde. Für Westphal ein weiteres Indiz dafür, dass Walter D. keinen Schaden für die Firma angerichtet habe.

Das Gericht will es genau wissen. Die Kammer lädt einen weiteren Sachverständigen vor, der beurteilen soll, ab welchem Zeitpunkt die Walz GmbH so überschuldet war, dass sie Insolvenz hätte anmelden müssen. Dem Gutachter soll es erspart bleiben, alle 48 beschlagnahmten Firmenordner von Walz noch einmal durchzuackern. "Wir wollen hier nicht jeden einzelnen Bilanzposten aufdröseln", so Staatsanwalt Schneider, "sonst müssten wir ja auch wissen, was jede einzelne Unterhose um Lager damals noch wert war." Schon jetzt umfassen die Prozessakten rund 2000 Seiten.
Der Prozess wird am Montag, 6. August, fortgesetzt. Der für Montag, 23. Juli, angesetzte Verhandlungstag wurde aufgehoben.

 
 
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