Das Insolvenzverfahren gegen die Kunstakademie U7 wird nicht fortgeführt. Foto: Archiv/Begemann

Amtsgericht Hechingen hebt vorläufige Insolvenzverwaltung für die Kunstakademie U7 auf.

Bisingen - Das Amtsgericht Hechingen hat im Insolvenzantragsverfahren gegen die Kunstakademie U7 die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Der Antrag wurde als unzulässig zurückgewiesen.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres wurde der Insolvenzantrag gegen die Bisinger Kunstakademie U7 beim Amtsgericht Hechingen gestellt. Auslöser waren damals – dies geht aus dem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Hechingen von Anfang Oktober hervor – ausstehende Forderungen der AOK-Krankenkasse. Obwohl diese Forderungen bereits im April getilgt wurden, wurde Anfang August dieses Jahres vorläufig die Insolvenzverwaltung eröffnet (wir berichteten).

Gericht weist Antrag als unzulässig zurück

Das Amtsgericht Hechingen hat nun aber in dem Insolvenzantragsverfahren gegen die Kunstakademie U7 den Insolvenzantrag als "unzulässig" zurückgewiesen und die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgehoben. Begründet wird dies allerdings nicht durch eine eventuell wieder hergestellte Zahlungsfähigkeit der Kunstakademie, sondern durch einen Formfehler im Antrag. Im Beschluss des Amtsgerichts heißt es: "Nachdem durch den vorläufigen Insolvenzverwalter festgestellt worden war, dass die schuldnerische Gesellschaft von Anfang an nicht existierte, war der Antrag als unzulässig zurückzuweisen." Eine Berichtigung des Antrags sei nicht möglich. Das Gericht bezieht sich hierbei wahrscheinlich auf die Rechtsform der Kunstakademie als gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG), die sich – wie auf der Internetseite der U7 nachzulesen ist – derzeit noch in der Gründung befindet.

Weiter heißt es im Beschluss des Amtsgerichts, dass das Verfahren bisher als Regelinsolvenzverfahren geführt wurde, allerdings nun als Verbraucherinsolvenzverfahren – also als Privatinsolvenz – fortgeführt werden müsste. Wesentliche Verfahrensschritte hierfür müssten erstmals in die Wege geleitet werden. Zudem wäre die Haftungsmasse eine andere. Eine Fortführung des Verfahrens trotz zurückliegender Verfahren gegen das Vermögen der Kunstakademie U7 sei deshalb nicht möglich.

Wie aus Kreisen der Kunstakademie U7 in Bisingen zu erfahren war, geht dort der Betrieb ganz normal weiter. Auch werde weiterhin darauf hin gearbeitet, dass Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsplatz – unabhängig von Werkstätten oder Behinderteneinrichtungen – frei wählen können.