Ein Dackel musste den Frust eines betrunkenen Albstädters aushalten. Das hatte jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Foto: Hildebrand

Dackel muss Frust eines betrunkenen Albstädters aushalten. Mann erhält dreimonatige Haftstrafe.

Hechingen/Bisingen - Weil ein betrunkener Albstädter aus Frust seinen Dackel getreten und einen Polizeihauptkommissar als "Nazi" beleidigt hatte, musste er sich gestern vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten.

Bisher richteten sich die Aggressionen eines 58-jährigen Albstädters gegen Sachen und Personen. Am Fasnetsamstag war sein Dackel Waldi dran, den er vor der Bisinger Hohenzollernhalle trat. Weil er auch einen Polizeihauptkommissar als "Nazi" beleidigte, muss er jetzt drei Monate lang ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte gestern das Amtsgericht Hechingen.

Am Tag der Tat war der Frührentner und ehemalige Schrotthändler mit seinem elf Jahre alten Hund in Bisingen. Er hatte dort gegessen und vier Bier getrunken. Von der Fasnetveranstaltung in der Hohenzollernhalle seien einige Kostümträger herübergekommen, hätten mit ihm geredet und seinen Hund Waldi von der Leine gelassen. Der sei in den Eingangsbereich der Halle gerannt. Dort kam es zum Streit, weil die Besucher den Hund nicht mehr hergeben wollten, erklärte der Albstädter.

Die Zeugen hatten den Vorfall anders in Erinnerung. Der Hausmeister sagte, er habe versucht, den Angeklagten zu beruhigen, und ihm erklärt, er könne mit dem Hund nicht in die Halle. Er sei von dem Albstädter aber als "Wichser" und "dummer Hund" beschimpft worden. Trotzdem nahm der Hausmeister im Gerichtssaal seine Anzeige wegen Beleidigung zurück. "Das stecke ich weg. Aber mir geht es um den Hund", erklärte er.

Der nächste Zeuge war Helfer des Fests in der Halle, der eine Zigarettenpause vor dem Haupteingang eingelegt hatte. Er bestätigte, dass der Angeklagte angetrunken war, pöbelte und Leute beleidigte. Mindestens einmal habe er den Rauhaardackel getreten.

Schließlich kam die Polizei, nahm den Albstädter in Gewahrsam und transportierte ihn zur Hafttauglichkeitsprüfung in ein Krankenhaus, während eine andere Streifenwagenbesatzung den Dackel in das Tierheim brachte. Auf der Fahrt, so gab der Polizeihauptkommissar gestern an, habe der Albstädter ihn als "Nazi" beschimpft. Die Entschuldigung des 58-Jährigen während des Prozesses nahm der Hauptkommissar nicht entgegen.

Der Angeklagte sei ein "Prototyp der Rohheit", der seit seiner Jugend mit Gewaltdelikten immer wieder straffällig geworden sei, sagte der Amtsrichter. 20 Einträge weise das Bundeszentralregister auf, darunter Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Diebstahl und schwerer Raub. Die jüngste Verurteilung lag erst ein Jahr zurück. Eine Bewährungs- oder Geldstrafe, wie sie der Verteidiger des Albstädters gestern anregte, kam deshalb für den Hechinger Amtsrichter nicht in Frage.