Nicht akzeptieren will die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Umwandlung der Lebenshilfe Zollernalb in eine Stiftung. Foto: Rath

Bundesvereinigung kritisiert die Entscheidung, die Lebenshilfe Zollernalb in eine Stiftung umzuwandeln.

Bisingen - Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Landesverband "können die Umwandlung der Lebenshilfe Zollernalb in eine Stiftung nicht akzeptieren". In einem Brief wendet sich jetzt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt an die "ehemaligen Mitglieder" der Lebenshilfe Zollernalb.

Die Umwandlung der Lebenshilfe Zollernalb zu einer Stiftung sei "ohne Abstimmung und gegen den Rat" des Landesverbandes der Lebenshilfe Baden-Württemberg erfolgt, schreibt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Bundesvereinigung sei weder informiert noch beteiligt worden.

Die Bundesvereinigung und der Landesverband Baden-Württemberg seien Dachverbände von Mitgliedervereinen. Ihre Hauptaufgabe sei die Wahrnehmung der Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien. Diese Interessenvertretung beziehe ihre Legitimation und Glaubwürdigkeit aus den 135 000 Mitgliedern, in der Mehrheit Eltern und Menschen mit Behinderung, sowie der demokratischen Struktur und Kontrolle in der Lebenshilfe. Letzteres sei bei einer Stiftung nicht gegeben, so Ulla Schmidt.

Als Kapitalgesellschaft sehe die Stiftung kaum Mitwirkungsrechte von Eltern, Angehörigen und Menschen mit Behinderung vor. Im Unterschied zum Verein, dessen Mitglieder über die grundlegenden Vereinsangelegenheiten entscheiden und den Vorstand bestellen und beaufsichtigen, wählten die Mitglieder der Stiftungsversammlung zwar den Stiftungsrat, sie kontrollierten aber weder den Stiftungsvorstand noch den Stiftungsrat. So könne der Stiftungsrat ohne Mitwirkung der Stiftungsversammlung die strategische Ausrichtung oder auch seine Vergütung selbst beschließen. Die Struktur der Stiftung sei daher "mit der Zielrichtung der Lebenshilfe nicht vereinbar".

"Zentral für die Lebenshilfe waren und sind ihre Mitglieder", weshalb bewusst die Organisationsform des eingetragenen Vereins gewählt worden sei, betont Ulla Schmidt. Entsprechend sehe auch die Satzung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vor, dass nur Orts- und Kreisvereinigungen Mitglieder werden könnten. Stiftungen, die keine Mitglieder haben, sondern aus einem Vermögen bestehen, könnten nicht Mitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden.

Wie Ulla Schmidt weiter ausführt, habe der Bundesverband den Aufnahmeantrag der Stiftung Zollernalb daher einstimmig abgelehnt. "Unseres Wissens nach wurde den Mitgliedern der Lebenshilfe Zollernalb e.V. auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2012 mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft der Stiftung in der Bundesvereinigung Lebenshilfe fortbestehen würde." Diese Information sei unzutreffend gewesen, macht die Vorsitzende deutlich. "Da Sie kein Mitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe mehr sind, haben Sie in der vergangenen Woche auch zum letzten Mal die Lebenshilfezeitung erhalten", so die Bundesvorsitzende weiter.

Ulla Schmidt weist darauf hin, dass die Ablehnung der Organisationsveränderung durch den Landesverband Baden-Württemberg und der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu einem Konflikt mit der Stiftung Lebenshilfe Zollernalb geführt hat. Mit dem jetzigen Schreiben wolle die Bundesvereinigung ihre Position erläutern. Zum Schluss schreibt Ulla Schmidt: "Wir würden uns sehr freuen, wenn die Organisationsänderung rückgängig gemacht würde und die Arbeit der Lebenshilfe Zollernalb für Menschen mit Behinderung wieder unter dem gemeinsamen Dach der Bundesvereinigung Lebenshilfe erbracht würde."