Bisingen Krüger lehnt Abfindung ab
Volker Rath, 21.02.2013 09:04 Uhr
Mariana Krüger.Foto: SB
Bisingen - Im Rechtsstreit zwischen Mariana Krüger und der Gemeinde Bisingen gehen die Verhandlungen hinter den Kulissen weiter – bisher ohne Ergebnis. Eine Abfindung lehnt die Frau des Bürgermeisters ab.
Beide Seiten sind offenbar darum bemüht, die Möglichkeiten für eine außergerichtliche Lösung auszuloten. Die Parteien beantragten eine Verlängerung der Fristen für ihre Stellungnahmen beim Arbeitsgericht Reutlingen. Die Gemeinde kann sich bis zum 28. März äußern, Klägerin Mariana Krüger erhält demzufolge eine Frist bis Mai.
Indessen gehen die Verhandlungen zwischen den beiden Prozessparteien weiter, bislang ergebnislos. Dies bestätigten sowohl Harald Schwabenthan, der als erster ehrenamtlicher Bürgermeister die Gemeinde zusammen mit seiner Gemeinderats- und Anwalts-Kollegin Alexandra Unger vertritt, als auch Susanne Alex, die Rechtsanwältin von Mariana Krüger.
Bislang ging es in den Gesprächen um eine Auflösung des Arbeitsvertrags von Mariana Krüger und ihr Ausscheiden aus dem Dienst der Gemeinde gegen eine Abfindung. Ein entsprechendes Angebot der Gemeinde lehnte die Klägerin aber ab. "Das können wir uns nicht vorstellen", so Rechtsanwältin Alex. Wie es weitergeht, ist derzeit offen. Laut Alex gebe es durch die Fristverlängerung jedoch "genug Zeit zum Nachdenken und zum Arbeiten an der Sache".
Wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, muss das Arbeitsgericht entscheiden. Laut Arbeitsrichter Wolfram Haid wäre ein Kammertermin frühestens im Juni möglich. Er sei aber zuversichtlich, den Fall so legen zu können, dass er nicht in den Bürgermeister-Wahlkampf in Bisingen fällt.
Wie berichtet, will Mariana Krüger, Frau des Bisinger Bürgermeisters, nach ihrer Elternzeit wieder ihren Dienst im Rathaus aufnehmen. Streit gibt es über ihre Funktion: Mariana Krüger will als Amtsleiterin zurückkehren. Dagegen sperrt sich der Gemeinderat; er bietet ihr eine Stelle als Sachgebietsleiterin an – in der selben Tarifgruppe, allerdings eine Hierarchiestufe darunter. Der Gemeinderat bezweifelt, dass Krüger bereits vor der Geburt des zweiten Kindes rechtmäßig Amtsleiterin gewesen sei.
Bürgermeister Joachim Krüger, der sich im Herbst zur Wiederwahl stellt, hatte die Beförderung seiner Frau ohne Abstimmung im Gemeinderat vorgenommen. Der Streit schwelte nichtöffentlich über Monate hinweg. Dann klagte Mariana Krüger vor dem Arbeitsgericht Reutlingen auf Wiedereinstellung als Amtsleiterin.
Dort wurde das Verfahren am 5. Februar eröffnet. Der Gütetermin endete ebenfalls ergebnislos.



Schildbürgerstreich in Bisingen
Der Bürgermeister von Bisingen regiert wie der Landesfürst Stefan Mappus. Der eine betrachtet die Gemeindekasse als sein Eigentum, der andere die Staatskasse. Dabei gilt für beide: Haushaltsausgaben gehören zu den 'Hoheitsaufgaben' des Parlaments bzw. Gemeinderats. Es würde einen Außenstehenden interessieren, wo der Gemeinderat seine Augen beim Aufstellen des jeweiligen Haushaltsplans hatte? Der Stellenplan für das Rathauspersonal (Beamte, Angestellte und Arbeiter) ist Bestandteil des Haushaltsplans. In diesem werden alle Stellen mit der dazugehörenden Eingruppierung ausgewiesen. Noch bevor über diesen Stellenplan abschließend im Gemeinderat beschlossen wird, ist er für jeden Bürger zugänglich. Beispiel: Die Stelle der Frau des Bürgermeisters ist im Stellenplan als Beamtin in A 10 ausgewiesen. Dann gilt für sie das ganze Haushaltsjahr die A 10. Es steht dem Gemeinderat frei, im Laufe eines Haushaltsjahres über einen Nachtragshaushalt diese Stelle auf A 11 aufzustocken. Nur dann darf der Bürgermeister eine Beförderung nach A 11 aussprechen. Liegt ein Nachtragshaushalt nicht vor, darf der Bürgermeister eine Beförderung nicht aussprechen. Tut er es dennoch, obwohl der Gemeinderat nicht zugestimmt hat, verstößt er gegen ein Strafgesetz, nämlich Haushaltsuntreue, und dann wird dieses Fehlverhalten ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ist nur schwer zu verstehen, wie dann die Frau des Bürgermeisters noch gegen die Gemeinde klagt. Es fehlte nun nur noch, dass der Bürgermeister die Gemeinde noch vor dem Arbeitsgericht gegen seine Frau vertritt - fürwahr ein Schildbürgerstreich.
Lacht Sichhe
Wie im Kindergarten...........