Was ein "netter Abend" werden sollte, eskalierte in einem brutalen Streit. Foto: Sturm/Pixelio.de

19-Jähriger brutal zusammengeschlagen. Zwei Angeklagten müssen wohl mehrere Jahre ins Gefängnis.

Bisingen/Hechingen - Im Prozess um die heftige Schlägerei in einer Bisinger Kneipe soll am Dienstag das Urteil gegen die drei Angeklagten fallen. Zwei von ihnen müssen wohl wegen versuchten Totschlags mehrere Jahre ins Gefängnis.

Was ein "netter Abend" werden sollte, eskalierte in einem brutalen Streit, der tödlich hätte enden können. Davon ist der leitende Oberstaatsanwalt Jens Gruhl nach der Beweisaufnahme in dem Fall überzeugt.

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 28, 32 und 37 Jahren. Sie sollen in der Nacht zum 24. September 2016 in und vor der Kneipe an der Hauptstraße einen damals 19-Jährigen brutal zusammengeschlagen haben, nachdem der "aus Notwehr" einer Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Dabei verpassten sie ihrem Opfer Schläge und Tritte gegen den Kopf. Zwei von ihnen sind deshalb wegen versuchten Totschlags vor Gericht (wir berichteten)

Für diese beiden, einen 37-jährigen Kroaten und einen 28-jährigen Deutschen fordert Staatsanwalt Gruhl deshalb Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten, beziehungsweise vier Jahren und sechs Monaten. Verwandte, Freunde und Bekannte des 28-Jährigen, die die mehrtägige Verhandlung im Hechinger Landgericht mitverfolgt haben, reagierten auf diese Forderung sichtlich geschockt. Für den dritten Angeklagten, der nur am Anfang an dem Angriff beteiligt war und später half, das Opfer aus der Kneipe in Sicherheit zu bringen, schlug der Staatsanwalt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung vor.

Am Montag wurden in dem Fall das Opfer und seine zwei Freunde als Zeugen gehört. Alle drei studieren in Nordrhein-Westfalen und wollten ein "lustiges Wochenende" in der Heimatgemeinde eines der drei Freunde verbringen – dazu gehörte auch eine Tour durch die örtlichen Kneipen. In einer von ihnen kam es zum Streit mit den drei angetrunkenen Beschuldigten – einer von ihnen soll zur Tatzeit rund drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Bei den beiden anderen gibt es keine dokumentierten Messwerte, aber auch sie sollen betrunken gewesen sein. Weil sie sich aber noch klar artikulieren und bewegen konnten, seien sie schuldfähig, wenn auch vermindert, bescheinigte ein forensischer Gutachter.

Unglaubliche Aggressivität

Die Angeklagten hätten "unglaublich aggressives Verhalten" an den Tag gelegt, erzählte einer der Freunde des Opfers, der das Geschehen relativ nüchtern erlebt hatte. "Das war eine Brutalität, die ich so noch nie in meinem Leben gesehen habe", meinte er, sein Freund habe "geweint" und gefleht, "dass sie aufhören". Die Schläger hätten den jungen Mann sowohl seitlich gegen den Kopf getreten, als auch von oben auf den Schädel gestampft.

Das Opfer selber konnte gar nicht mehr viel zum Tathergang sagen. Er sei nach einigen Tritten gegen den Kopf ohnmächtig geworden. "Hatten Sie Angst um ihr Leben?", wollte Richter Hannes Breucker von ihm wissen. "Ja, ich dachte, dass es jetzt mit mir vorbei ist", meinte der jetzt 20-Jährige. Trotzdem habe er die Entschuldigung des 28-Jährigen am nächsten Tag angenommen. Der war zu ihm ins Krankenhaus gekommen und hatte gesagt, dass ihm die Sache sehr leid tue. Das Opfer erlitt durch die Tritte eine Gehirnerschütterung und Prellungen, "da hatten Sie echt einen Schutzengel", betonte Richter Breucker.

Entzug vorgeschlagen

Der Gutachter legte den beiden wegen Totschlags Angeklagten einen 18-monatigen stationären Alkoholentzug ans Herz. Beide haben sich dazu bereit erklärt.  Das Urteil in dem Prozess soll am heutigen Dienstag fallen.