Im Bisinger Rathaus wird nach einer Lösung im Mitarbeiterstreit um Mariana Krüger gesucht. Foto: Archiv

Rathaus nimmt Stellung zum Mitarbeiterstreit. Ehefrau des Ex-Bürgermeisters seit 2013 freigestellt.

Bisingen - Die Gemeinde Bisingen ist laut eigener Angabe auf der Suche nach einer Lösung im Mitarbeiterstreit um Mariana Krüger. Der Grundkonflikt bleibt aber: Die Gemeinde besteht weiterhin darauf, dass die Frau des Ex-Bürgermeisters in Bisingen nie Amtsleiterin war.

Nachdem die fristlose Kündigung von Mariana Krüger durch die Gemeinde Bisingen in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unzulässig erklärt wurde, hat sich jetzt die Gemeinde in einer offiziellen Stellungnahme zu dem Streit geäußert.

Klar wird dabei, dass das eigentliche Problem nicht gelöst wurde: Mariana Krüger möchte weiterhin als Amtsleiterin bei der Gemeinde beschäftigt sein – die Gemeinde besteht darauf, dass Krüger "diese Position nach den Unterlagen der Gemeinde zu keinem Zeitpunkt inne hatte."

Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht in Reutlingen gegen die Gemeinde Bisingen habe die Verwaltungsangestellte Mariana Krüger versucht, als Amtsleiterin beschäftigt zu werden, so schreibt die Gemeinde. "Dieses Verfahren wird von der Mitarbeiterin seit 2013 nicht aktiv weiter verfolgt und ist ruhend gestellt."

Die Streitigkeiten über die vermeintliche Amtsleiterposition im Verfahren vor dem Arbeitsgericht hätten "einen immensen Vertrauensverlust zur Folge" gehabt, heißt es weiter. Deshalb sei die langjährige Mitarbeiterin seit Mai 2013 freigestellt.

Ein Strafbefehl vom 14. Januar 2014 gegen Krüger habe eine ihrer Handlungen als einen Betrug zu Lasten der Gemeinde in einem besonders schweren Fall bewertet. Daraufhin sei die fristlose Kündigung wegen eines dringenden Tatverdachts erfolgt.

In letzter Instanz sei der Strafbefehl gegen Mariana Krüger aufgehoben worden. Zu diesem Zeitpunkt war aber der Kündigungsschutzprozess noch nicht abgeschlossen. Das Ende des Strafverfahrens mit einem Freispruch für Krüger habe ergeben, dass der bisher bestandene Verdacht – der auch der Kündigungsgrund war – keinen Bestand mehr hat. In der Folge wurde die Kündigung durch die Arbeitsgerichte aufgehoben. "Für die Gemeinde ist damit der Kündigungsrechtsstreit abgeschlossen", heißt es in der Stellungnahme der Gemeinde Bisingen.

Nun geht es darum, wie mit dem noch immer beim Arbeitsgericht anhängigen Verfahren Mariana Krügers, als Amtsleiterin beschäftigt zu werden, umgegangen werden soll. Die Gemeinde sagt dazu: "Die Ämterstruktur der Gemeinde weist wie bei Kommunen vergleichbarer Gemeindegröße drei Amtsleiterstellen aus, die seit Jahren besetzt sind.

Gemeinde: Es gibt drei Amtsleiterstellen, die seit Jahren besetzt sind

Dass Krüger Amtsleiterin war und ist lässt sich den Unterlagen der Gemeinde nicht entnehmen." Die von Mariana Krüger angebotene Arbeitsleistung beziehe sich auf eine Amtsleiterfunktion. Die gerichtliche Klärung ruhe jedoch, nachdem die Klägerin die Aussetzung des Verfahrens beantragt habe.

"Am Grundproblem der Auseinandersetzung hat sich nichts geändert", so der Anwalt der Gemeinde Bisingen, Ehrenfried Goericke. "Frau Krüger und ihr Ehemann, der vormalige Bürgermeister der Gemeinde, haben am Gemeinderat vorbei Änderungen in der Zuständigkeit vorgenommen. Der Arbeitsvertrag wurde nicht angepasst, soweit sich dies der unvollständigen Personalakte entnehmen lässt. Damit ist der Gemeinderat dennoch nicht der Satzung entsprechend beteiligt gewesen."

Auf Veranlassung der Gemeinde habe deren Prozessvertreter bereits Kontakt mit der Anwältin von Krüger, Susanne Alex von der Bisinger Kanzlei Haid und Alex, aufgenommen und verschiedene Lösungsvorschläge mitgeteilt.

"Es ist schwer vorstellbar, wie Frau Krüger in einer kleinen Verwaltung bei der Vorgeschichte auf einem Arbeitsplatz arbeiten sollte, über dessen Zuweisung durch den Ehemann der Mitarbeiterin seit langem Streit besteht", so der Anwalt. Bei der Suche nach einer kreativen Lösung sei auch die Mitarbeiterin selbst am Zug. Ein Beharren auf vermeintliche Positionen werde weder der Interessenlage der Gemeinde noch der der Mitarbeiterin gerecht.

Auch Krügers Anwältin meldet sich nach der Stellungnahme zu Wort

Krügers Anwältin reagierte am Dienstagmittag ebenso mit einer Erklärung. Darin heißt es: "Das Arbeitsgericht schlug bereits im Verfahren zur Rückkehr von Frau Krüger im Rahmen der Elternzeit eine Vereinbarung vor, nachdem Frau Krüger in Entgeltgruppe 11 weiter beschäftigt wird. Mit diesem Vergleichsvorschlag, der nicht an eine Amtsleiterstelle gebunden war, erklärte sich Frau Krüger bereits am 28.03.2013 einverstanden. Die Gemeinde erklärte sich nicht zu diesem Vorschlag."

Die Gemeinde habe Krüger bisher kein Angebot zur Weiterbeschäftigung unterbreitet. Mariana Krüger könne sich eine Weiterbeschäftigung zum Wohle der Gemeinde vorstellen.