In Thanheim wurde über mehrere Monate mit Haschisch und Marihuana gehandelt. Foto: Jutrzenka

24-Jähriger handelt am Thanheimer Feuerwehrhaus mit Haschisch und Marihuana.

Bisingen/Hechingen - Vor dem Hechinger Amtsgericht wurde am Mittwoch ein junger Drogenhändler aus Bisingen wegen Verkaufs von kleinen Mengen Haschisch und Marihuana zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Sieben Monate lang – von Oktober 2013 bis Mai 2014 – hat der 24-jährige Angeklagte in Thanheim mit Haschisch und Mariuhana in kleineren Mengen, bis zu 14 Gramm, gedealt.

Am Feuerwehrhaus in Thanheim war der Umschlagplatz

Der Verkauf fand in aller Regel vor dem Feuerwehrhaus und der alten Schule in Thanheim statt. Unter seinen Kunden waren auch Minderjährige, laut Anklage sei der Angeklagte sich dem Alter seiner Kunden durchaus bewusst gewesen. Von dem Verkauf der Drogen finanzierte er hauptsächlich seinen eigenen Drogenkonsum.

Der Verkauf flog auf, als der junge Mann bei einer Polizeikontrolle in Thanheim im Mai 2014 mit zehn Gramm Haschisch und einer Feinwaage erwischt wurde. Sein Handy, die Waage und die Drogen wurden nach einer Hausdurchsuchung von der Polizei beschlagnahmt.

Der Angeklagte bestätigte alle Anklagepunkte als richtig und räumte die Taten in vollem Umfang ein. Aus diesem Grund wurde auf die weitere Vernehmung der Zeugen verzichtet.

Der Angeklagte selbst verteidigte sich damit, dass er nach dem Tod seines Vaters in eine schwere Krise geraten sei und zunächst zu Alkohol, später dann auch zu Drogen gegriffen habe. Die wurden ihm laut seinem Verteidiger vom Freundeskreis zugeführt. Weil er – damals noch als Schüler – wenig Geld hatte und seinen eigenen Konsum finanzieren musste, habe er mit dem Verkauf der Drogen angefangen. Er habe zuvor seine Ausbildung abgebrochen und zu der Zeit gerade seinen Realschulabschluss nachgeholt.

Inzwischen hat der Angeklagte einen Nebenjob. Sein finanzielles Auskommen ist gesichert und er sei auch nicht verschuldet, gab er an. Außerdem sei er bereits zur Suchtberatung gegangen, um sich dort helfen zu lassen. Sein Arbeitgeber hat ihm eine Vollzeitstelle in Aussicht gestellt.

Staatsanwältin Nicole Luther hob in ihrem Plädoyer positiv hervor, dass der Angeklagte alle seine Taten gestanden habe und es sich bei der verkauften Ware nur um kleine Mengen leichter Drogen gehandelt habe. Dennoch habe der Angeklagte halb gewerbsmäßig Drogen an Minderjährige abgegeben, und das über einen recht langen Zeitraum. Sie schlug eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung vor, zusätzlich noch 80 Sozialstunden und weitere Therapiegespräche bei der Suchtberatung. Verteidiger Harald Schwabenthan forderte eine mildere Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, ansonsten aber die gleichen Leistungen wie die Staatsanwältin.

Richter Ernst Wührl verkündete schließlich folgendes Urteil: ein Jahr und acht Monate Haftstrafe mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren, zusätzlich vier Termine bei der Suchtberatung und 80 Sozialstunden. Die Sozialprognose des Angeklagten bewertete der Richter als sehr positiv.