Eigentümer des Maute-Areals muss Abbruchmaterial bis 30. November entsorgen

Von Judith Midinet

Bisingen. "Das Maute-Areal verkommt zu einer Müllhalde", äußerte Gisela Birr ihre Sorge in der Gemeinderatssitzung. Doch der Schutt vor dem ehemaligen Fabrikgebäude sollte bald weg sein. Das Landratsamt hat dem Eigentümer eine Frist bis 30. November gegeben.

Das Bauamt des Landratsamts hat am 31. Oktober 2010 einen baufälligen Gebäudeteil des Maute-Areals abbrechen lassen. Das Abbruchmaterial lagert seit dieser Zeit auf dem Grundstück und ist nicht nur den Bisinger Gemeinderatsmitgliedern ein Dorn im Auge. Gisela Birr erkundigte sich in der Sitzung am Dienstag nach dem aktuellen Stand in Sachen Maute-Areal, nachdem eine Experten-Gruppe im Oktober zu diesem Thema getagt hatte. "Das Areal verkommt zu einer Müllhalde", sagte Gisela Birr. "Ich hoffe, dass das Landratsamt bald etwas bewegt", äußerte Bürgermeister Roman Waizenegger ebenfalls seine Sorge. Der Müllhaufen vermittle kein gutes Bild von Bisingen. Gerade Zugreisende bekämen bei der Durchfahrt einen schlechten Eindruck.

"Das Abbruchmaterial kann dauerhaft dort nicht bleiben, sondern muss ordnungsgemäß entsorgt werden", teilte Landratsamt-Pressesprecherin Marisa Hahn gestern auf Anfrage unserer Zeitung mit. Das Landratsamt habe deshalb am 20. August dieses Jahres gegenüber dem Grundstückseigentümer angeordnet, dass die Abfälle bis spätestens 15. Oktober ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Dieser Anordnung sei er bis heute nicht nachgekommen. Daher hat das Landratsamt zwischenzeitlich gegenüber dem Eigentümer eine "Ersatzvornahme", also das Eingreifen anstelle des Handlungspflichtigen auf dessen Kosten, angeordnet. Der Eigentümer hat nun nochmals Gelegenheit bis 30. November seinen Verpflichtungen nachzukommen. Sollte er dies nicht tun, wird das Landratsamt die Abfälle auf Kosten des Eigentümers von Amts wegen entsorgen lassen. Die Kosten werden zunächst durch das Landratsamt getragen und dann vom Grundstückseigentümer eingefordert.

"Im Fall, dass der Eigentümer für die Kosten nicht aufkommen kann, wird das Landratsamt die Kostenübernahme beim Land Baden-Württemberg beantragen", teilt das Landratsamt mit.