Bisingen Berater holt sich Firma für einen Euro

Schwarzwälder-Bote, 05.07.2012 18:02 Uhr

Von Diana Nägele

Bisingen. Darf eine finanziell angeschlagene Firma Geld auf Sonderkonten bunkern? "Ich mach das immer so", sagte der Berater der ehemaligen Textilfirma Walz vor Gericht. Der damalige Insolvenzverwalter sieht das etwas anders.

430 000 Euro des Walz-Vermögens waren auf ein Konto der Hornbert Management GmbH geflossen, der Firma des Angeklagten. Jedenfalls hatte der ominöse Firmensanierer eine Vollmacht über das Konto. Der Insolvenzverwalter Dirk Eichelbaum stufte dies als "unüblich" ein.

Als der Angeklagte als vermeintlicher Sanierer in das Unternehmen Walz eintrat, war die Lage laut Insolvenzverwalter bereits kritisch. Die Firma sei faktisch schon längere Zeit zahlungsunfähig gewesen, die Firmenkonten bis zum Anschlag überzogen gewesen. Im Fall einer Insolvenz wird das restliche Vermögen an alle Gläubiger zu gleichen Teilen verteilt, was aber nicht gehe, wenn Firmengelder auf einem externen Konto deponiert würden.

Das Kontokorrent, das der Angeklagte eingerichtet hatte, basierte auf einem Vertrag zwischen der Firma Walz und der Horbert GmbH als angeblicher Geldgeberin. Allerdings floss nie Kapital an die Firma Walz, sondern nur ab. Mit dem Konto wollte der Berater nach eigener Darstellung "eine Basis schaffen", um Handlungsfreiheiten zu bekommen, sagte er. Er sei nach dem selben Muster vorgegangen, wie er es immer mache, wenn er eine Firma saniere. Er verweist damit auf seine langjährige Berufserfahrung. Dazu gehöre auch, dass er Firmenanteile für einen Symbolwert von einem Euro kaufe, und ihm gleichzeitig sämtliche Befugnisse übertragen werden. Auch im Fall Walz übernahm der Berater das Ruder, setzte den Inhaber später fristlos vor die Tür und einen eigenen Geschäftsführer ein.

Die Zusammenarbeit mit der Walz GmbH beschrieb der Insolvenzverwalter als schwierig. Die Firma habe lange am Sanierungskonzept festgehalten, das der Angeklagte erstellt hatte. "Der Firmenchef gab keine Auskünfte, ohne sich zuvor mit dem Angeklagten abgesprochen zu haben", so der Insolvenzverwalter. 2006 stellte dieser schließlich die Strafanzeige gegen den angeblichen Geldgeber, weil er einen Scheck in Höhe von 430 000 Euro auf ein Konto einbezahlt hatte, das nicht der Firma Walz gehörte. Ein Forderungsschreiben, das der Insolvenzverwalter an die Hornbert GmbH schickte, kam als unzustellbar zurück.

Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hechingen wird heute fortgesetzt. Wie berichtet, hatten Staatsanwaltschaft Hechingen und der Geschäftsmann Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Hechingen eingelegt. Seinerzeit war der Unternehmensberater zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden, unter anderem wegen Betrugs, versuchten Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung. Der Unternehmensberater setzt auf einen Freispruch.

 
 
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