Sinnvolle Lösung: ein Polizeipräsidium für die Landkreise Zollernalb, Reutlingen und Tübingen, die im Regionalverband auch eine politische Einheit bilden. Das letzte Wort hat jetzt die Politik. (Symbolbild) Foto: © Heiko Küverling/Fotolia.com/ Grafik: Skoda

Experten raten: Tuttlinger Präsidium soll zerschlagen werden. Zollernalbkreis wird Reutlingen zugeteilt.

Zollernalbkreis - Die umstrittene Polizeireform, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, wird korrigiert. Ein vom Innenministerium eingesetzter Ausschuss hat am Dienstag seine Empfehlungen für eine Reform der Reform vorgelegt. Demnach soll der Zollernalbkreis künftig dem Polizeipräsidium Reutlingen zugeordnet sein.

Damit wäre aus Sicht des Zollernalbkreises ein wesentlicher Kritikpunkt beseitigt: die Zuordnung zu dem bunt zusammengewürfelten Polizeipräsidium Tuttlingen, das bislang fünf Landkreise umfasst – neben der Zollernalb die Kreise Tuttlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar und Freudenstadt.

Dieses Gebilde hat keine Zukunft, falls es nach den Empfehlungen des Ausschusses unter dem Vorsitz von Waldemar Kindler geht, des früheren bayerischen Landespolizeipräsidenten: Das Polizeipräsidium Tuttlingen soll zerschlagen werden. Der Landkreis Freudenstadt würde einem neu zu bildenden Präsidium Nordschwarzwald zugeordnet, die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar dem Präsidium mit Sitz in Konstanz. Dieser Zuschnitt würde, ist der Ausschuss überzeugt, den "kriminalgeografischen Gegebenheiten und gelebten Raumschaften" besser entsprechen. Das letzte Wort zu den Vorschlägen der Experten hat nun der Landtag.

Ebenfalls ein Gedanke: Die Unfallaufnahme soll künftig wieder von den Polizeirevieren vor Ort geleistet werden. Noch ist dafür im Bereich des Tuttlinger Präsidiums die Verkehrspolizeidirektion in Zimmern ob Rottweil zuständig – was mitunter, auch im Zollernalbkreis, zu Ärger geführt hatte: Es dauerte oft lange, bis diese Spezialisten vor Ort waren, Straßen waren nach Unfällen oft lange gesperrt – gefühlt deutlich länger, als es eigentlich notwendig wäre. Ebenso sollen – auch hier eine Reform der Reform – die Polizeireviere wieder mehr in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden. Auch diesbezüglich hatte es immer wieder Erschwernisse gegeben: Auskunftsberechtigt gegenüber den Medien ist derzeit eine Abteilung in Tuttlingen. Den Beamten vor Ort, die näher an Geschehen dran sind, wurde ein Maulkorb verpasst.

Landrat Günther-Martin Pauli begrüßte im Gespräch mit unserer Zeitung die Empfehlung des Lenkungsausschusses, mit zwei weiteren Präsidien die Situation zu entschärfen. Als damaliger CDU-Landtagsabgeordneter war Pauli in der ersten Lenkungsgruppe mit am Tisch – und hatte schon damals, wie er sagt, die Entscheidung kritisiert: "Es war wie ein Schluck Wasser in der Kurv’." Das Polizeipräsidium Tuttlingen sei ein "untauglicher Versuch" gewesen, "etwas Sinnvolles auf die Beine zu stellen", sagt er. Zu unübersichtlich sei es, und der Kontakt mit den allgemeinen Polizeibehörden – den Landräten und den Bürgermeistern – habe durch die Reform sehr gelitten.

Ein Polizeipräsidium für den Zollernalbkreis, Reutlingen und Tübingen wäre laut Pauli sinnvoll, weil die drei Landkreise auch eine politische Einheit bilden. Die örtlichen Polizeibehörden seien dann "nah beieinander". Vom Polizeipräsidium Tuttlingen sei man nur unzureichend informiert worden – etwa im Fall von Überfällen oder Kapitalverbrechen. In der damaligen Lenkungsgruppe habe er von Anfang an darauf hingewiesen, dass zwölf Präsidien für die Fläche zu wenig seien und hatte 14 vorgeschlagen. Er selbst habe gegen den Zuschnitt des Polizeipräsidiums Tuttlingen gestimmt – "allein auf weiter Flur". Insgesamt habe es bei der ersten Reform "gute Ansätze" gegeben, aber die Sache sei "auf der Zielgeraden verunglückt".