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Balinger Gemeinderat beschließt Rückübertragung des Betriebs der Erddeponie nahe Weilstetten an Landkreis.

Balingen - Mit der Rückübertragung des Betriebs der Balinger Erddeponie Hölderle an den Landkreis werden die Karten bei der Suche nach einer Kreisdeponie für Bauschutt möglicherweise neu gemischt. Der Standort nahe Weilstetten wäre dafür gut geeignet.

Dass der Betrieb der derzeitigen Erddeponie an den Landkreis zurückübertragen werden soll, hat der Balinger Gemeinderat am Dienstag beschlossen. Damit hat das Gremium einen Beschluss vom Juli 2015 revidiert: Damals war entschieden worden, dass die Deponie weiterhin durch die Stadt Balingen betrieben werden solle.

Seitdem hat sich indes kreisweit die Frage der Zukunft der Erddeponien in fast allen Betreibergemeinden zugespitzt – Ursache sind die verschärften Annahmebedingungen, damit einhergehende organisatorische Schwierigkeiten sowie, besonders auch in Balingen, zurückgehende Anliefermengen. All das macht den Betrieb von Erddeponien auf Dauer zu einem reinen Zuschussgeschäft.

Daraus will die Stadt Balingen mit der Rückübertragung des Betriebs der Erddeponie Hölderle an den Landkreis aussteigen. Für die Rückübertragung stellt sie einige Bedingungen, über die nun in den Verhandlungen zwischen der Stadt- und der Landkreisverwaltung hart gerungen werden dürfte. Vereinfacht ausgedrückt will die Stadt Eigentümerin des Geländes bleiben, allerdings soll der Landkreis nach Meinung der Stadt Balingen Hölderle so, wie es ist, weiterführen – ausdrücklich als Erddeponie für sogenanntes DK-0-Material, beispielsweise unbelasteten Bauschutt und Boden, sowie mit einem öffentlichen Grünmüll-Zwischenlagerplatz. Zudem wird eine Begrenzung der Anlieferungen auf 150 000 Tonnen pro Jahr gefordert, was dem Durchschnitt der vergangenen Jahre entspricht. Innerhalb des Hölderle-Areals will die Stadt Balingen für ihre eigenen Zwecke auf einer Teilfläche ein Zwischenlager zur Beprobung von Bodenaushub sowie einen städtischen Grünmüll-Zwischenlagerplatz des Bauhofs selbst betreiben. Fraglich ist nun, ob sich der Landkreis auf diese Bedingungen einlässt.

Klar sei, sagt der Erste Landesbeamte Matthias Frankenberg, dass der Landkreis im Fall der Rückübertragung frei entscheiden werde, ob und in welcher Form Hölderle weiterbetrieben wird. Klar sei ebenso, dass man dabei einen "Konsens" suchen wolle mit der Balinger Stadtverwaltung. Die Entscheidung des Gemeinderats werde man nun genau analysieren und dann in die Verhandlungen mit der Stadt eintreten.

Insbesondere für die Deponierung von nicht wiederverwertbarem Bauschutt – etwa Gipskartonplatten, Abbruchmaterial mit Stroh-, Spreu- oder Lehmresten, teerhaltiger Straßenaufbruch, Material von Brandschäden, Schornstein-Innenausmauerung, Asbestzement oder Baukehricht – sowie von leicht belastetem Bodenaushub ist der Landkreis seit geraumer Zeit auf Suche nach einem geeigneten Standort. Derzeit sei man diesbezüglich mit mehreren Städten und Gemeinden im Landkreis im Gespräch, sagt Matthias Frankenberg. Die Erddeponie Hölderle sei aufgrund des Balinger Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2015 "bisher nicht im Fokus" gewesen; aufgrund der revidierten Entscheidung des Gremiums am Dienstag gebe es nun indes eine "neue Lage".

"Interessante Option"

Als mögliche DK-1-Deponie sei Hölderle aufgrund der Lage und der Kapazitäten durchaus eine "interessante Option", sagt Frankenberg – eine Option indes, die der Balinger Gemeinderat in seinen Bedingungen für den künftigen Betrieb wohl ausdrücklich nicht als solche erwähnt hat. Die Variante einer Deponie für Bauschutt dürfte bei Anwohnern Ängste und Sorgen hinsichtlich der tatsächlichen Belastung hervorrufen.

Alle Gemeinden, die eine Erddeponie betreiben, werden seit Januar vom Landkreis zur aktuellen Situation der Entsorgung von Erdaushub sowie zur Zukunft der kommunalen Erddeponiestandorte befragt. Ausdrücklich wird dabei auch abgeklopft, ob die Standortgemeinden ihre Erddeponien künftig in eigener Regie betreiben oder diese Aufgabe an den Landkreis zurückgeben wollen.

Matthias Frankenberg sagt im Gespräch mit unserer Zeitung, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Landkreises sein könne, defizitäre Betriebe zu übernehmen. Anders als die einzelnen Gemeinden werde man mit der "Kreisbrille" darauf schauen, wenn klar sei, welche Deponien weiter von Gemeinden in Eigenregie betrieben werden und welche an den Landkreis zurückfallen. Dann werde man prüfen müssen, welche Standorte erhalten bleiben, welche möglicherweise geschlossen werden – und was, so Frankenberg, aus finanzieller Sicht sowie mit Blick auf die Bedürfnisse der Bevölkerung für den Landkreis "vernünftig und wirtschaftlich vertretbar" sei.