Ohrmarken? Nicht mit Ernst Hermann Maier. Vor dem Verwaltungsgericht hat der Landwirt einen Teilerfolg erzielt: Das Land muss einbehaltene Zuschüsse auszahlen. Foto: Ungureanu

Teilerfolg für Ernst Hermann Maier: Subventionskürzungen durchs Land waren willkürlich und rechtswidrig.

Balingen/Sigmaringen - Teilerfolg für "Rinderflüsterer" Ernst Hermann Maier: Dass das Land Baden-Württemberg im Jahr 2012 Fördermittel einbehalten hat, war nicht rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei rechtlich getrennten Verfahren entschieden.

In dem Streit ging es zum einen um die 20-prozentige Subventionskürzung für den Uria-Betrieb von Annette Maier, weil diese ihre Rinder nicht mit den von der EU vorgeschriebenen Ohrmarken, sondern mit Transponder-Chips gekennzeichnet hatte. Auch die Fördermittel für den Uria-Betrieb von Edgar Maier waren 2012 um 20 Prozent gekürzt worden, weil die Rinder seiner Schwester Annette auf seinen Wiesen weideten, aber nicht mit Ohrmarken, sondern mit Transponderchips gekennzeichnet waren.Urteil des Verwaltungsgerichts in beiden Fällen: Die Sanktionen waren nicht rechtens, das Geld muss den Betrieben von Annette und Edgar Maier erstattet werden.

Ernst Hermann Maier, der seit vielen Jahren für eine artgerechte Tierhaltung eintritt und den bundesweit agierenden Uria-Verein gegründet hat, streitet nach wie vor mit der EU, mit Bund und Land um das Recht, Rinder mit elektronischen Transponder-Chips zu kennzeichnen – weniger schmerzhaft, dafür absolut fälschungssicher, wie der "Rinderflüsterer" betont. Schließlich gehe es nicht darum, Tiere zu quälen, indem man ihnen mit einer Zange Ohrmarken einstanze, sondern allein darum, ihre Herkunft nachzuweisen. Denn das werde seit der BSE-Krise europaweit gefordert.

Leider sei eine politische Lösung bisher nicht gefunden worden, daher habe man sich gezwungen gesehen, gegen das Land Baden-Württemberg zu klagen. Bei der Klage sei es nicht um eine grundsätzliche Beurteilung der Ohrmarkenproblematik gegangen, erklärt Maier, sondern vielmehr um das widersprüchliche Verhalten des Landwirtschaftsministeriums: In einem Schreiben von 1999 sei die alternative Kennzeichnung der Tiere rechtsverbindlich gebilligt und bis 2012 ohne Beanstandungen auch praktiziert worden. Somit könne – so die Urteilsbegründung – den Uria-Betrieben kein Rechtsverstoß vorgehalten werden.

Seit 2012 seien den beiden Ostdorfer Uria-Betrieben bereits mehr als 160 000 Euro an Fördermitteln nicht ausgezahlt worden. "Nach dem Urteil ist dies willkürlich und rechtswidrig", sagt der streitbare Ostdorfer Landwirt: "Wir sind gespannt, wie die Verantwortlichen im Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart sowie im Regierungspräsidium Tübingen die Urteile annehmen und umsetzen."

Es ist nicht der erste Streit, in dem Maier nach Jahren Recht bekommen hat: Um die mobile Schlachtbox einsetzen und seine Tiere in ihrer vertrauten Umgebung töten zu dürfen, hat er 13 Jahre gekämpft und wäre fast pleite gegangen. Sein Leitsatz: Auch eine Kuh hat das Recht, in Würde zu leben und zu sterben. Und: Tiertransporte zum Schlachthaus wird es für seine Rinder nicht mehr geben.