Balingen (det). "Wir stehen zu unserer Entscheidung", sagt Steffen Fink, Pressesprecher

Balingen (det). "Wir stehen zu unserer Entscheidung", sagt Steffen Fink, Pressesprecher des Tübinger Regierungspräsidiums. Daher habe die Behörde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die Entscheidung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts eingelegt, die Besetzung der kommissarischen Leitung des Frommerner Schulverbunds für nichtig zu erklären (wir berichteten). Die Begründung lautete unter anderem, dass das Regierungspräsidium nur formale Kriterien berücksichtigt habe, nicht aber Eignung, Leistung und Befähigung.

Laut Fink sei der Vorwurf nicht gerechtfertigt. So sei für das Regierungspräsidium maßgeblich gewesen, dass es sich nur um eine vorläufige Besetzung handelte. Darüber hinaus sei das Ziel gewesen, möglichst schnell die Personalentscheidung zu treffen, damit der Schulbetrieb möglichst reibungslos weiterlaufen könne.