Wegen Betrugsfällen im Kreissozialamt wurden die Kontrollenmechanismen verschärft. Foto: Maier Foto: Schwarzwälder-Bote

Erste Reaktionen auf Betrugsfall im Kreissozialamt. Behörde will Schadenersatz geltend machen.

Zollernalbkreis - So etwas bitte nie wieder: Nach dem schweren Betrugsfall, für den das Balinger Amtsgericht eine frühere Mitarbeiterin des Kreissozialamts am Montag zu einer Haftstrafe verurteilte, hat das Landratsamts die internen Kontrollmechanismen verschärft. Im Zusammenhang mit den Betrügereien war vor Gericht der mitunter laxe Umgang mit Auszahlungsanordnungen immer wieder ein Thema.

So sagte Staatsanwalt Beiter, er könne sich vorstellen, dass die Mitarbeiter der Kreiskasse, wo Antragsteller Bargeld ausbezahlt bekommen, künftig die Auszahlungsanordnungen gründlicher überprüfen könnten. Wie berichtet, hatte die frühere, wegen Betrugs verurteilte Mitarbeiterin des Sozialamts solche Anordnungen mehrfach mit Hilfe von Tipp-Ex überarbeitet und so insbesondere Datumsangaben manipuliert.

Die Mitarbeiter der Kreiskasse zahlten die Beträge trotzdem aus – obwohl das in solchen Fällen untersagt ist, wie Karl Wolf klarstellt. Wolf, Leiter des Hauptamts des Landkreises, sagt, es sei klar geregelt, dass Änderungen auf Auszahlungsanordnungen sowie in Akten "lesbar und nachvollziehbar" sein müssten. Mit anderen Worten: Tipp-Ex ist verboten. Und zwar "schon immer", so Wolf.

Als Reaktion auf den Betrugsfall gilt im Landratsamt zudem nun die Regelung, dass Gelder grundsätzlich auf die Konten der Leistungsbezieher überwiesen werden. In den Fällen – vor allem bei Asylbewerbern –, in denen kein Konto besteht, werden die Auszahlungsanordnungen direkt von der anordnenden Stelle eingescant und digital an die Kreiskasse weitergeleitet. Dadurch wird laut Wolf unterbunden, dass die Anordnungen manipuliert werden können – beispielsweise auf dem Weg vom Sozialamt, das sich im Gebäude der Arbeitsagentur an der Balinger Stingstraße befindet, hinüber zur Kreiskasse, die im Hauptgebäude des Landratsamts an der Hirschbergstraße angesiedelt ist.

Zudem wurde im Landratsamt zuletzt das Rechnungsprüfungsamt um eine Personalstelle verstärkt. Dadurch soll die Kontrolldichte erhöht werden. Die Akten der nun verurteilten früheren Sozialamtsmitarbeiterin waren vom Rechnungsprüfungsamt nach einem konkreten Verdacht intensiv durchleuchtet worden: Aufgefallen war, dass der frühere Sozialamtsleiter Auszahlungsanordnungen zu einem Zeitpunkt unterschrieben haben soll, zu dem er bereits im Ruhestand war. Die Anordnungen betrafen Gelder, die im Zusammenhang mit dem Programm der sogenannten Rückkehrhilfe für Flüchtlinge ausbezahlt wurden – dieses Programm war zum Zeitpunkt einiger der angeblichen Unterschriften allerdings schon eingestellt.

Strafrechtlich verurteilt worden ist die frühere Mitarbeiterin wegen Betrugs in 38 Fällen und einem Schaden von rund 60.000 Euro. Das Landratsamt geht von einer weit höheren Schadenssumme aus: Die Behörde will 345.000 Euro Schadenersatz geltend machen; angeführt werden rund 250 Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Rückkehrhilfe zulasten des Steuerzahlers. Möglicherweise sind es noch mehr: Die jetzige Sozialamtsleiterin deutete am Montag vor Gericht an, dass noch weitere Akten der früheren Mitarbeiterin überprüft würden.