Neben Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses musste sich der Mann wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Foto: Shutterstock/photomak

Gericht verhängt Bewährungsstrafe. Junger Mann zeigt Scham und Reue. Mehrere Vorfälle.

Balingen - Gleich sechsmal hatte er Jugendliche und teils sogar Kinder mit unsittlichen Handlungen erschreckt und verängstigt. Das Balinger Amtsgericht hat gestern einen 24-Jährigen zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1.600 Euro an den Verein Feuervogel bezahlen und eine Psychotherapie angehen.

Der Angeklagte ringt die Hände. Sein Sessel rollt unentwegt vor und zurück. Es ist augenscheinlich, wie unangenehm ihm die öffentliche Verhandlung seiner Taten ist. Auch seine Opfer haben Belastendes erlebt.

Mal war es vor der Frommerner Waldorfschule, mal unter der B 27-Brücke in der Wilhelm-Kraut-Straße oder vor der Sichelschule in Balingen, mal in Dotternhausen und in Gammertingen, als es den jungen Mann "überkam". Mit diesem Wort beschrieb er selbst den Auslöser für seine Taten. Vor den Augen junger Frauen und Mädchen onanierte er am Steuer seines Autos. "Ich weiß immer noch nicht, was mich gereizt hat", sagte der Mann. Er habe gewusst, etwas Falsches zu machen, und sei deshalb immer rasch weggefahren. Er habe sich selbst nicht mehr gekannt. Es sei beschämend, über die Entgleisungen zu sprechen, und er wolle, dass das alles nun endlich vorbei ist.

Mädchen deutlich unter 14 Jahre alt

Es waren eben jene Offenheit und seine ehrlich wirkende Reue, die den 24-Jährigen vor einer härteren Bestrafung bewahrten. Denn besonders die Tatsache, dass einige der belästigten Mädchen deutlich unter 14 Jahre jung waren, wog schwer. Neben Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses musste sich der Mann wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.

Ein Rechtsmediziner hatte bei dem Straftäter zumindest die Tendenz zu einer Persönlichkeitsstörung ausgemacht. Psychische Spannungszustände könnten ihn zu diesen Taten bewegt haben. Der Gutachter sah jedoch weder dessen Steuerungsfähigkeit gestört noch die Schuldfähigkeit gemindert.

Der junge Mann berichtete, dass er seine sportlichen Aktivitäten kurz vor Beginn seiner Entgleisungen zurückgefahren habe. Vielleicht habe ihm danach das Gefühl gefehlt, im Mittelpunkt zu stehen, suchte er selbst nach einer Erklärung. Genau deshalb, urteilte der Mediziner, sei eine Therapie "dringend empfohlen". Denn die Sache sei "noch nicht ausgestanden".

Auch die Richterin pochte auf eine Therapie als Bewährungsauflage, damit der junge Mann "ein anderes Ventil findet", wenn es in seinem Leben Probleme gibt. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass der 24-Jährige sich künftig "straffrei verhalten" werde, zumal seine Freundin zu ihm stehe und er auch beruflich gefestigt sei. Der junge Mann sicherte zu, sich schriftlich bei den Geschädigten zu entschuldigen.