Der Bereich rund um den Bahnhof soll sich zu einem schönen öffentlichen Raum entwickeln. Foto: Maier

Gemeinderat liegt ein Bebauungsplan vor. Knackpunkt ist die Einigung der Stadt mit Peter Seifert.

Balingen - Nach der Aufhübschung der Bahnhofstraße nimmt die Stadt nun den unmittelbar angrenzenden Bereich rund um den Balinger Bahnhof ins Visier. Dem Gemeinderat liegt für die Sitzung am Dienstag, 29. Januar (17 Uhr, Stadthalle) ein entsprechender Bebauungsplan zur Aufstellung vor.

Diesen hatte die Stadt schon seit längerer Zeit in der Schublade schlummern – aktivieren kann sie ihn nun deshalb, weil sich die Eigentumsverhältnisse insbesondere durch den Kauf des Bahnhofsensembles durch den Privatmann Peter Seifert und damit auch die Möglichkeiten geändert haben: Bisher hatte die Bahn auf ihrem Gebiet das planerische Hoheitsrecht gehabt.

Das Plangebiet erstreckt sich entlang der Bahnhofstraße von der Olga- bis zur Mörikestraße. Grundsätzlich sollen dafür dieselben gestalterischen Regelungen getroffen werden wie sie für die Bahnhofstraße gelten – der Bereich rund um den Bahnhof soll sich zu einem schönen öffentlichen Raum mit Platzcharakter, zu einem "vitalen Stadtraum", entwickeln.

Die entsprechenden Ziele sind bereits seit 2005 in der sogenannten Vorbereitenden Untersuchung formuliert; damals angedacht war auch die Sanierung des denkmalgeschützten Stegs über die Bahngleise und möglicherweise die Errichtung einer Markthalle an der Stelle der vor sich hin gammelnden ehemaligen Bahnhofsgaststätte, besitz befindet.

Eine zentrale Rolle nimmt indes bei den ganzen Planungen der Bahnhofsvorplatz ein – und das ist derzeit die Krux an der Sache. Denn auf den Vorplatz hat die Stadt derzeit keinen Zugriff. Eigentümer Peter Seifert würde ihn nur allzu gerne an die Stadt verkaufen, die Stadt wiederum strebt eine Umwidmung zu einer öffentlichen Fläche an. "Wir sind weiterhin guter Hoffnung und gewillt, zu einer Einigung zu kommen", sagte Ernst Steidle gestern. Der Baudezernent verwies darauf, dass 516 der insgesamt rund 860 Quadratmeter des Vorplatzes durch Festlegungen im Kaufvertrag zwischen der Bahn und Seifert ohnehin als öffentliche Fläche anzusehen seien.