Hinter Gittern: Die Grundversorgung einer Fundkatze kostet sieben Euro am Tag; hinzu kommen die Kosten für Impfungen und Parasitenbehandlung. Foto: Pleul

Fundtiere gelten als "Sachen": Informationen zum Pauschalvertrag mit Tierheim. Verwildert und verhaltensgestört.

Zollernalbkreis - Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags hat den Erfahrungsbericht des Tierheims Tailfingen mit dem Fundtierkosten-Pauschalvertrag zur Kenntnis genommen. Dem zufolge gibt es für die Grundversorgung eines Fundhunds pro Tag 15 Euro, für eine Katze sieben Euro und für ein Kleintier – etwa ein Meerschweinchen oder einen Papagei – vier Euro.

Der Hintergrund: Tiere gelten als "Sachen", und findet man welche, muss man sie bei der zuständigen Fundbehörde der Stadt oder der Gemeinde abgeben. Die wiederum muss die "Fundsache" sechs Monate lang aufbewahren. Aber weil die Städte und Gemeinden keine Möglichkeit haben, eine artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung zu gewährleisten, geben sie die lebendigen "Fundsachen" an eine geeignete Einrichtung weiter: ans Tierheim Tailfingen. Die Aufwendungen dafür müssen die Gemeinden tragen. Stellvertretend für diese hat der Landkreis bereits im Jahr 2010 einen Fundtierkosten-Pauschalvertrag mit dem Tierheim Tailfingen abgeschlossen. Im vergangenen Jahr wurde der Vertrag um fünf Jahre verlängert.

Hunde wurden im Tierheim im Jahr 2015 an 576 Tagen betreut, Katzen an 8363 Tagen, Kleintiere an 2287 Tagen. Allein die Kosten für Medikamente und Impfungen betrugen fast 6000 Euro, die Unterbringung kostete mehr als 76 000 Euro.

Nadine Weißmann, die Leiterin des Tailfinger Tierheims, sagte, dass in letzter Zeit viele trächtige Tiere abgegeben worden seien, hauptsächlich Katzen. Viele von ihnen seien verwildert und verhaltensgestört, daher schwer vermittelbar. Durchschnittliche Verweildauer im Tierheim: zwei Jahre und mehr.

Der Vorsitzende des Tierschutzvereins, der Burladinger Tierarzt Günter Wiebusch, sprach von einer "dramatisch veränderten Situation": Es würden immer mehr verwilderte "Problemtiere" abgegeben, "die die Leute angeblich gefunden haben".

Hubert Schiele (FWV) erkundigte sich, wie es zu den großen Unterschieden zwischen den Gemeinden komme: In Albstadt wurden im vergangenen Jahr 444 Hunde, 2043 Katzen und 890 Kleintiere abgegeben, in Meßstetten 1223 Katzen und 1111 Kleintiere, in Schömberg 1200 Katzen, in Rangendingen dagegen nur 26, in Bisingen 57. Günter Wiebusch meinte, dass viele Gemeinden die Möglichkeit nicht nutzen würden und versicherte: "An uns liegt’s nicht."

Die im ergänzten Tierschutzgesetz vorgesehene Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen, verbunden mit einem Kastrationsgebot, sei nur schwer umsetzbar, sagte Wiebusch. Das bestätigte Anton Reger (CDU), der Erster Bürgermeister in Albstadt ist, und seine Fraktionskollegin, die Hechinger Bürgermeisterin Dorothea Bachmann.

Über den Antrag des Tierschutzvereins, zusätzlich zur Fundtierpauschale einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss für die präventive Arbeit zu bekommen, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Davor wolle man prüfen, was die Nachbarkreise machen, sagte Landrat Günther-Martin Pauli. "Wir schaffen das aus eigener Kraft nicht", hatte Günter Wiebusch argumentiert.