Abzocke ohne Ende: Dieses Mal ist ein Schreiben von der "Deutschen Zentral Inkasso" gekommen, vor der zahlreiche Internet-Einträge und Blogs warnen. Am besten einfach ignorieren, raten die Verbraucherschützer. Foto: Ungureanu Foto: Schwarzwälder-Bote

Internet-Abzocke: Polizei und Verbraucherschutz warnen vor Abo-Fallen im Internet.

Balingen - "Sehr geehrte Frau D., wir erinnern Sie hiermit an die laufende Zahlungsfrist", heißt es in einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso. Weiter unten steht: "Nutzen Sie JETZT die Möglichkeit, diese unangenehme Angelegenheit ein für allemal aus der Welt zu schaffen."

Schön und gut, aber wofür? Die Balingerin Martina D. (Name geändert) muss das Schreiben, das mit dem Vermerk "persönlich/vertraulich" und ohne Unterschrift gekommen ist, lange studieren, bis ihr ein Licht aufgeht: Auf der Rückseite, mikroskopisch klein gedruckt, entdeckt sie den "Grund" für die Zahlungsaufforderung: "my-downloads.de".

Es fällt ihr wie Schuppen von den Augen: Vor anderthalb Jahren hatte sie eine Seite angeklickt und danach bemerkt, dass es eine Abofalle war (wir haben berichtet). Sie hatte damals gleich widerrufen und war überzeugt, dass die Angelegenheit aus der Welt geschafft sei. Dem war aber nicht so. Den Internet-Betrüger, der kostenlose Computerprogramme gegen Geld angeboten hatte, gibt es unter dem Namen nicht mehr. Die Forderungen aber immer noch.

"Nicht verängstigen lassen und nicht zahlen"

Polizei und Verbraucherschutz warnen vor den Abzockern, sehen aber auch keine ernsthafte Gefahr – vorausgesetzt, man bezahlt nicht. "Ganz oft erhalten wir Hinweise über Drohbriefe von Inkassobüros", schreibt der Verbraucherschutz. Darin werde zur Zahlung eines Geldbetrags gemahnt. In den meisten Fällen werde mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, Schufa-Eintrag oder Ähnlichem gedroht.

Der Tipp der Verbraucherschützer in zahlreichen Internet-Foren: "Nicht verängstigen lassen und nicht zahlen – der Verbraucher muss nur auf gerichtliche Mahnschreiben reagieren." Und wenn tatsächlich ein Mahnbescheid von einem Gericht komme, dem schriftlich widersprechen, dann sei nämlich der Abzocker in der Beweislast und müsse dem Gericht glaubhaft machen, dass seine Forderung berechtigt sei – "und das kann er in der Regel nicht".

Unzählige solche Abofallen und betrügerische Internetportale sind dem Balinger Polizeisprecher Peter Mehler bekannt – auch aus dem eigenen Bekanntenkreis. Eine "Schwarze Liste" der Verbraucherschützer zählt mittlerweile 1361 betrügerische Internet-Adressen auf. In der Regel gebe es keine Firmenanschriften, lediglich Briefkästen und "Scheinadressen", sagt Mehler. "Auf Mails oder Anschreiben reagieren sie nicht. Im Grunde geht es immer nur um das Gleiche: Kassieren, ohne dafür etwas zu leisten."

Die Erfahrung habe gezeigt, dass die dubiosen Anbieter immer wieder ihren Namen und ihre Bankverbindung änderten, aber die Masche bleibe die Gleiche. Den Betroffenen werde empfohlen, auch das Geldinstitut des Abzockers darauf hinzuweisen, dass über dessen Konto illegale Beträge fließen, die aus Abo-Fallen stammen. "Dann kündigen die Banken die Konten normalerweise", weiß Mehler.

Auch die Premium-Content scheint – ähnlich wie ein Grippevirus – ihren Auftritt immer wieder neu zu gestalten. Was geblieben ist, sind Töchter wie iContent, webtains oder eben Content4u. Auch die Anwälte, Bankverbindungen und Inkasso-Unternehmen sind immer wieder andere. Was noch geblieben ist, ist ein gewisser Viliam Adamca, der als "Geschäftsführer" der verschiedenen Abo-Portale auftritt.

Nur ein Strohmann? Zu erreichen ist er jedenfalls nirgendwo, Anschriften hat er allerdings viele. Eine davon ist die Content4u in der Klostergasse in Leipzig, eine weitere die Carl-Zeiss-Straße in Rödermark, eine dritte die Borsigstraße in Rodgau. Sogar nach Madrid führt eine Spur, zu einem gewissen Lars Fernandez, Calle Espronceda.

Auf der Internet-Seite der Deutschen Zentral Inkasso wird auf Gerichtsurteile zugunsten der Abzocker verwiesen. Polizeisprecher Peter Mehler betont aber ausdrücklich, er selbst habe noch nie von einem Fall gehört, in dem man vom Gericht angeschrieben worden sei. Sollte jemandem dennoch ein "rosa Formular" ins Haus flattern, könne er Anzeige erstatten – wegen Betrugs.

Martina D. will auf das neue Schreiben nicht reagieren. Das nächste, meint sie, kommt bestimmt.

Weitere Informationen:

www.abofallen.info