So genannte "Polenböller" sind in Deutschland nicht zugelassen. Foto: Schmidt

Balinger wehrt sich mit Erfolg. Unerlaubte Knallkörper in Silvesternacht zugesteckt.

Balingen -  Gleiche mehrere Überraschungen erlebte ein Balinger: Er hätte nicht gedacht, dass ein nur fingerstarker Böller so laut sein kann; dass ihm die Knallkörper von der Polizei abgenommen werden: dass ihm ein Strafbefehl über 750 Euro ins Haus flattert – wegen des Besitzes explosionsgefährlicher Stoffe. Mit diesem war er gar nicht einverstanden, weshalb er Widerspruch einlegte.

Dieser wurde am Donnerstag vor dem Balinger Amtsgericht verhandelt. Und der Angeklagte hatte Erfolg: Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 300 Euro eingestellt.

Der 45-Jährige schilderte zunächst die Geschehnisse an Silvester 2016 aus seiner Sicht: So sei er am Nachmittag mit zwei Freunden am Bahnhof an einer Gruppe Jugendlicher vorbeigekommen, die einen Böller gezündet hatten. Er zeigte sich von der Wucht der Explosion angetan, weshalb ihm die Jugendlichen vier Böller zusteckten.

Kurz vor Mitternacht sei er mit den Freunden zur Stadtkirche gegangen und habe dort einen so genannten "Polenböller" gezündet, was aber Polizeibeamte auf den Plan rief. Sie nahmen ihm die restlichen Knaller ab.

"Ein heller Blitz war zu sehen, und der Knall war offensichtlich anders", sagte ein beteiligter Polizeibeamter aus. Es habe der Verdacht bestanden, dass die Böller nicht zulässig waren und Personen hätten verletzt werden könnten. Er habe dem Angeklagten eine Packung abgenommen, auf der keine Prüfzeichen zu erkennen waren.

Auf die Frage der Richterin, ob er gewusst habe, dass er mit unerlaubten Böllern hantierte, sagte der Angeklagte, dass er sich dessen nicht bewusst war und auch nicht auf Prüfzeichen geachtet habe. Weil sie den Eindruck hatte, dass der 45-Jährige sich die Böller nicht bewusst beschafft hatte und sie davon ausgehe, dass er solche auch nicht mehr kaufen werde, stellte sie das Verfahren ein. Damit zeigte sich auch der Rechtsanwalt einverstanden, der festhielt: "Das war für meinen Mandanten sehr lehrreich."