"Das nächste Mal komme ich als Terrorist. Sie wissen, was Terroristen machen: Die machen Menschen tot." Für diese Drohung ist ein 46-jähriger Serbe vom Amtsgericht Balingen verurteilt worden. Foto: Archiv

Drei Jahre Bewährung und 50 Arbeitsstunden wegen versuchter Nötigung.

Balingen - "Das nächste Mal komme ich als Terrorist. Sie wissen, was Terroristen machen: Die machen Menschen tot." Für diese Drohung ist ein 46-jähriger Serbe gestern vor dem Amtsgericht Balingen zu zwei Monaten Freiheitsstrafeverurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss der Arbeitslose 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

An einem Montag im Juli dieses Jahres war der Angeklagte wie jeden Monat in der Kreiskasse des Balinger Landratsamts erschienen, um sich die Sozialhilfe von 1310 Euro für sich und seine Familie auszahlen zu lassen. Allerdings fehlte der zuständigen Beamtin ein Formular, das sie vom Arbeitsamt erwartete. "Erst wenn ich dieses Formular unterschrieben vorliegen habe, darf ich den Betrag auszahlen", sagte die Zeugin. Sie bat den Angeklagten daher, sich für einige Minuten zu gedulden.

Als sie dann zwei weitere Sozialhilfeempfänger vorgelassen habe, weil sie deren Bescheinigung bereits hatte, habe der 46-Jährige plötzlich "sehr aufgebracht" reagiert. Er habe losgeschrien und mehrmals lautstark angekündigt, als Terrorist wiederzukommen. "Ich war besorgt um die anderen Leute und Kollegen, die in diesem Moment nicht wie ich hinter einer Glasscheibe saßen", sagt sie.

Der Angeklagte streitet ab, überhaupt etwas von Terrorismus gesagt zu haben. Seine ungeduldige Reaktion erklärt er damit, dass er eines seiner Kinder habe abholen müssen. Er habe bereits häufiger auf seine Auszahlungen gewartet, sagt er. Die Angestellte der Kreiskasse bestätigt wiederum, dass der Angeklagte bereits in den Monaten zuvor oft aggressiv und laut auf Wartezeiten reagiert habe.

Zwar könne die Tat laut der Vorsitzenden Richterin nicht als Störung öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat gewertet werden, da hierzu einem größeren Personenkreis direkt gedroht werden müsse. Aber der Tatbestand einer versuchten Nötigung treffe hier in jedem Fall zu. Und die Tat müsse als "besonders schwerwiegend" eingestuft werden, da es sich bei Terrorismus um ein entsprechend sensibles Thema handle.

Staatsanwalt Bernd Koch betonte in seinem Plädoyer, dass für den Angeklagten "Geld das Einzige war, was ihn interessiert hat". Er habe mit seiner "massiven Drohung" allein erreichen wollen, dass er sein Geld schneller bekommt.

Zu Gunsten des Angeklagten konnte das Gericht höchstens werten, dass er sich bei der betroffenen Angestellten der Kreiskasse entschuldigt hat. Gegen den Angeklagten sprechen seine 19 Vorstrafen, hauptsächlich wegen Diebstahls. Der Mann war vor 25 Jahren ohne Ausbildung nach Deutschland gekommen, stand seither nie in einer Vollbeschäftigung und wurde Ende der 1990er-Jahre für seine zahlreichen Vergehen zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Da die ihm nachgewiesenen Delikte seitdem wesentlich weniger geworden sind, setzte die Richterin die Strafe zur Bewährung aus.