Um viel Geld ging es nicht. Um so mehr wurde aber diskutiert, bis es zu einem Empfehlungsbeschluss kam. Foto: Symbolfoto: Berg

Ausschuss diskutiert über Entschädigungen und Sitzungsgelder. Nach wirrer Debatte doch beschlossen.

Zollernalbkreis - Wie hoch soll die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit und für die Sachkostenaufwendungen der Kreistagsfraktionen sein? Im Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags wurde munter diskutiert und beantragt – am Ende blieb es doch beim Vorschlag der Kreisverwaltung.

Über mehrere Dinge galt es bei der "Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" zu entscheiden: Einerseits ging es um die Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit – also Kosten, die vom Landkreis erstattet werden. Andererseits ging es um die Pauschalbeträge für die Sachkostenaufwendungen der im Kreistag vertretenen Fraktionen.

Diese Beträge waren seit 25 Jahren unverändert und sollten aufgerundet werden. Beispielsweise soll der Grundbetrag für jede Fraktion mit mehr als vier Mitgliedern von bisher 102,26 Euro auf 150 Euro aufgestockt werden, der Grundbetrag für jede Fraktion mit vier Mitgliedern von 51,13 auf 75 Euro, und zusätzlich soll es pro Fraktionsmitglied 50 Euro anstatt wie bisher 25,56 Euro geben. Mehrkosten für den Landkreis: 1600 Euro im Jahr.

In der Diskussion wurde immer wieder das Eine mit dem Anderen vermengt, bis keiner mehr genau wusste, worüber eigentlich gesprochen wurde. "Die Verwirrung ist perfekt", kommentierte CDU-Kreisrat Anton Reger. FWV-Kreisrat Lothar Mennig schlug vor, den Beschluss zurückzustellen. Zunächst sollten in den Nachbarkreisen Informationen eingeholt werden, erst dann sollte beraten und beschlossen werden.

Hubert Schiele (FWV) mahnte, dass man es sich mit der Entscheidung nicht zu einfach machen dürfe. Es gebe "viele unterschiedliche Modelle". Und wo bleibe die Wertschätzung gegenüber den Fraktionsvorsitzenden? "Die haben deutlich mehr Geschäft, und dafür kriegen sie keine müde Mark." Und überhaupt: Wie sei die Verwaltung auf die vorgeschlagenen Erhöhungen gekommen?

Dezernatsleiter Karl Wolf erklärte, dass man sich nicht an anderen Landkreisen orientiert, sondern die schrägen Beträge, die durch die Umstellung von D-Mark auf Euro zustande gekommen seien, "großzügig aufgerundet" habe.

Der Antrag der Freien Wähler, den Beschluss zurückzustellen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Den Seitenhieb auf den Landrat, ob der überhaupt stimmberechtigt sei, erwiderte Günther-Martin Pauli mit der Bemerkung: "Nach meinem Empfinden ja." Und was die Anpassung der Entschädigung für Ehrenamtliche angehe: "Wir haben es 2014 vorgeschlagen, Sie haben abgelehnt. Als Kreisräte können Sie Anträge stellen, Sie haben die Haushaltsoberhoheit. Es ist nichts Unanständiges."

Anton Reger (CDU) verwies darauf, dass jeder Kreis für seine Entscheidungen verantwortlich sei. Hier gehe es allein um die Frage: "Was ist uns das Ehrenamt wert?" Und das sollte nicht gedeckelt werden. Hans-Martin Haller (SPD) plädierte für pauschale Entschädigungen "nach Durchschnittssätzen". Einzelnachweise seien mit bürokratischem Aufwand verbunden.

Was die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit angeht, wurde der Empfehlungsbeschluss an den Kreistag bei nur einer Gegenstimme mehrheitlich gefasst. Beim Sachkostenaufwand der Fraktionen folgte der Ausschuss bei zwei Enthaltungen mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung. Allerdings soll Letztere noch vor den Fraktionssitzungen eine Übersicht vorlegen, wie das in den Nachbarkreisen gehandhabt wird.