20-jährigen Soldaten zu Geldbuße wegen illegalen Waffen- und Sprengstoffbesitzes verurteilt.

Balingen - Funktionstüchtige Munition, Sprengstoff und Zündschnur hatte ein heute 20-Jähriger aus der Kaserne in Immendingen mitgehen lassen und zu Hause aufbewahrt. Am Montag kam die Quittung: Das Balinger Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Irgendwann zwischen Januar und September vergangenen Jahres soll sich die Tat zugetragen haben, die die Richterin als Diebstahl wertete. Das, obwohl der Noch-Zeitsoldat beteuerte, die explosiven Mitbringsel, die er in der elterlichen Wohnung in Balingen aufbewahrt hatte, im Müllcontainer der Kaserne gefunden zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah einen Verstoß gegen das Gesetz, weil der junge Mann keine Erlaubnis für Waffen, geschweige denn für Sprengstoffbesitz hatte. Gegen den Heranwachsenden sei "ein Einschreiten von Amts wegen geboten", sagte die Staatsanwältin.

Aus der Mülltonne der Kompanie geholt

Er habe die Sachen aus der Mülltonne der Kompanie geholt und keineswegs aus den Beständen mitgehen lassen, erklärte der Angeklagte. Er habe sie beim Müllwegbringen entdeckt.

Die Frage der Richterin, was funktionstüchtige Munition im Müll zu suchen habe, konnte er nicht beantworten. Allerdings räumte er ein, es wäre wohl sinnvoller gewesen, die Dinger seinem Arbeitgeber, der Bundeswehr, zurückzubringen. Auf die Frage nach der Herkunft des hochexplosiven Granulats, das zusammen mit der Munition in seiner elterlichen Wohnung gefunden worden war, erklärte der junge Mann, dass solche "Kügelchen" in jugendfreien und auch in nicht jugendfreien Silvesterknallern zu finden seien. Ihm seien von Silvester noch einige Feuerwerkskörper übrig geblieben, er habe sie fürs nächste Silvester aufbewahren wollen.

Warum er so viel Feuerwerk gekauft habe? "Man kann davor nicht einschätzen, wie viel man an Silvester verballert", sagte er. Und ja, er verzichte freiwillig auf die Rückgabe der konfiszierten Munition und Sprengstoffe.

Was es mit dem Buch mit dem Hakenkreuz auf sich habe, das bei der Hausdurchsuchung gefunden worden sei, wollte die Richterin wissen. Sein Vater habe es vom Wertstoffzentrum mitgebracht, erklärte der junge Mann. Er habe geglaubt, dass es vielleicht noch etwas wert sei. Außerdem interessiere er sich für Geschichte. Daher habe er das Buch daheim in einer verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt. "Gelesen hab ich’s nicht, um Gottes Willen", beteuerte er und sorgte damit für gewisse Heiterkeit.

Schmunzeln mussten die Zuhörer auch, als die Richterin sich nach den CDs und DVDs erkundigte, die bei der Durchsuchung gefunden worden waren, und der Angeklagte ganz verwundert fragte: "Wie, Sie kennen ›Dungeons And Dragons‹ nicht?" Nein, auch "World Of Warcraft" nicht. Er könne davon ausgehen, dass sie die ganzen aufgelisteten Computerspiele nicht kenne, konterte die Richterin.

In der Kaserne habe der Munitions- und Sprengstofffund auch schon für Ärger gesorgt, sagte der junge Mann dann. Auf zwei Jahre habe er sich verpflichtet, jetzt sei er von dem S3-Offizier, vom Militärischen Abschirmdienst und von der Kripo vernommen worden, der Antrag auf Entlassung sei bereits gestellt, ein Bescheid dazu liege aber noch nicht vor.

Auf die Frage nach seiner beruflichen Ausbildung zuckte er die Achseln: Berufsfachschule Metall, Realschulabschluss. "Aber mit ner Fünf in Mathe ist das problematisch." Noch wohne er bei den Eltern, würde aber umziehen, falls der Job es erforderlich mache.

Bei der Geldbuße, bei deren Berechnung Jugendstrafrecht angewandt wurde, verzichtet er auf die Ratenzahlung. Er wolle den Betrag lieber auf einmal abdrücken, sagt er. Das Geld geht an die Gedenkstätte Grafeneck. "Sie interessieren sich für Geschichte. Dort könnten Sie Ihr Wissen auffrischen", kommentierte die Richterin.