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Balingen "Mühlengeist" soll auferstehen

Matthias Badura, vom 03.02.2012 05:02 Uhr
Der Eigentümer plane, im Erdgeschoss eine Speisegaststätte einzurichten und im Obergeschoss eine Bar unterzubringen.  Foto: Erb
Der Eigentümer plane, im Erdgeschoss eine Speisegaststätte einzurichten und im Obergeschoss eine Bar unterzubringen. Foto: Erb
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Balingen/Hechingen - Der Mühlengeist soll auferstehen – quasi im wahrsten Sinne des Wortes wie der Phönix aus der Asche. Das kündigte am Donnerstag vor dem Landgericht Hechingen der Eigentümer des im August 2010 abgebrannten Ausflugslokales an.

Momentan, so der Eigentümer, warte er lediglich auf die nötige Genehmigung. Wiederum plane er, im Erdgeschoss eine Speisegaststätte einzurichten und im Obergeschoss eine Bar unterzubringen. Über diese zweite Lokalität verfügte der Mühlengeist schon vor dem Inferno, doch hatte man damals gerade erst die Konzession erhalten, daher war sie noch nicht in Betrieb.

Wie der 50-Jährige, der als Privatier in Frankreich lebt, weiter sagte, würde er den vormaligen Pächter, der jetzt auf der Anklagebank sitzt, wieder mit ins Boot nehmen – sofern dieser alle Zweifel an seiner Schuld beseitigen könne. Im Übrigen schilderte er das Geschäftsverhältnis zwischen ihm und dem anderen als gut. Man habe sich in den "Mühlengeist"-Jahren bestens verstanden, habe miteinander "geschirren" können. Deshalb wolle er nicht glauben, dass sein vormaliger Pächter das Wirtshaus angezündet habe, an dem ihm so viel lag, in das er nicht nur Geld und Herzblut, sondern auch seine Sammlung historischer Arbeitsgeräte gesteckt hatte.

Gleichzeitig sieht der Inhaber in dem Angeklagten aber durchaus einen Hauptverdächtigen. Es gebe da "ein paar Fragen" und Auffälligkeiten, die nicht beantwortet oder erkläret worden seien. So wusste der Wirt etwa als einer von ganz Wenigen, dass für eine erfolgreiche Brandattacke nicht mehr viel Zeit blieb. Innerhalb weniger Wochen wäre der Rest eines erst teilweise eingebauten, überaus aufwendigen Sicherheitssystems vollends installiert worden. Gar nicht verstehen kann der Eigentümer die Reaktion des Pächters, als er ihn seinerzeit mit der polizeilichen Erkenntnis konfrontierte, dass kein technischer Defekt, sonder Brandstiftung dahinter steckte.

Auf seine Nachricht "Du, wir sind angebrannt worden", sei der Angeklagte statt in Erstaunen auszubrechen einfach davongelaufen und habe sich um andere Dinge gekümmert. Insgesamt dürften diese Schilderungen den Hauptangeklagten noch stärker belastet haben.

Der mitangeklagte Bruder, der vorige Woche in Haft genommen worden war, machte einen niedergeschmetterten Eindruck. Richter Herbert Anderer hatte es zu Beginn deutlich gemacht: Seine Verurteilung sei aufgrund des jetzigen Kenntnisstandes mehr als wahrscheinlich. Demnach wäre es an der Zeit, mit dem herauszurücken, was er über die Sache wisse. Die Ehefrau des Mitangeklagten, die darauf beharrte, ihr Mann sei zur Tatzeit daheim gewesen, machte gestern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und will ab jetzt zu den Vorwürfen nichts mehr sagen.

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