Der Schutz von Streuobstwiesen: Auch das gehört zu den Aufgaben von Natura-2000-Beauftragten. Foto: Kahnert

Natura 2000: Im Gegenzug wird eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht zurückgezogen / Kreistag stimmt zu

Zollernalbkreis - Jetzt also doch ein Kompromiss: Das Land Baden-Württemberg finanziert einen Natura-2000-Beauftragten beim Landkreis. Im Gegenzug zieht der Zollernalbkreis die Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof zurück.

Wie ist es überhaupt zur Klage gekommen? Das Land hatte die Gründung eines Landschaftserhaltungsverbands (LEV) mit drei zusätzlichen Personalstellen angeregt und angeboten, für anderthalb Personalstellen die Kosten zu übernehmen. Der Landkreis hatte abgelehnt: Drei Personalstellen seien zu viel, zwei würden ausreichen, und für die brauche man keinen LEV zu gründen. Schließlich könnten die beiden Natura-2000-Beauftragten im Umweltamt eingestellt werden. Das spare Kosten.

Die beiden zusätzlichen Personalstellen wurden zum 1. April 2014 besetzt, durch die verstärkten Bemühungen in der Umsetzung von Landschaftspflegemaßnahmen konnte der Landkreis rund eine Million Euro mehr an Fördermitteln nach den Landschaftspflegerichtlinien (LPR) abrufen. Aber siehe da: Das Land zog nicht mit. Kein Verband, kein Geld, hieß es aus dem Stuttgarter Ministerium. Die Kostenersatzforderung für zumindest eine der zusätzlich geschaffenen Stellen wurde in der Folge vom Land regelmäßig abgelehnt. Bis dato sind für den Landkreis Zollernalb für den Natura-2000-Beauftragten rund 100 000 Euro an Personalkosten angefallen.

Aus diesem Grund gab der Landkreis bei der Stuttgarter Anwaltskanzlei Dolde, Mayen und Partner ein Rechtsgutachten in Auftrag. Als das vorlag, beschloss der Kreistag, den Personalkostenersatz gerichtlich durchzusetzen. Eine Normenkontrollklage wurde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Nun kam das Angebot vom Land: Eine der beiden Stellen (A9, das bedeutet Eingangsstufe gehobener Dienst) werde rückwirkend ab dem 1. Juli dieses Jahres vom Land finanziert. Die zweite Stelle muss der Landkreis finanzieren, und die Aufgaben eines LEV müssen wahrgenommen werden. Darüber hinaus muss sich der Landkreis verpflichten, 2019 erneut über die Einrichtung eines LEV zu entscheiden. Alles in allem besser als nichts, meinte die Verwaltung und legte die Vereinbarung dem Kreistag zur Entscheidung vor.

Was die zweieinhalbjährige Verzögerung den Landkreis gekostet habe, "bis wir dieses Almosen vom Land bekommen haben", und was es dem Landkreis bringe, erkundigte sich FWV-Kreisrat Lothar Mennig. Ganz einfach, sagte Landrat Günther-Martin Pauli: "Andere beschäftigen drei Personen, wir beschäftigen zwei und bekommen nur eine Stelle vom Land bezahlt." Der Erste Landesbeamte Matthias Frankenberg erklärte, dass eine A9-Stelle 52 000 Euro im Jahr koste. Hinzu kämen 7500 Euro an Sachkosten. Die zweite Stelle bezahle der Landkreis.