Erwachsene Schwimmer ziehen im Eyachbad ihre Bahnen - ungeachtet ihres Alters auch weiterhin zu gleichen Eintrittspreisen. Foto: Schnurr

Gemeinderat lehnt Vorschlag ab. Auch wer nur wenige Bahnen zieht, muss vollen Eintrittspreis berappen.

Balingen - Der Balinger Gemeinderat hat der Einführung eines ermäßigten Kurzzeittarifs für das Eyachbad speziell für Rentner in der Sitzung am Dienstagabend eine Absage erteilt. Damit müssen wie bisher auch künftig Besucher, die beispielsweise am Morgen nur wenige Runden drehen, den vollen Eintrittspreis bezahlen.

Den entsprechenden Antrag hatten 16 Balinger Senioren gestellt: Sie forderten den Sondertarif für Personen, die das Bad üblicherweise nur für kurze Zeit nutzen – und damit die unbegrenzte Badezeit, die mit dem regulären Eintrittspreis möglich ist, nicht voll in Anspruch nehmen. Die Einführung des ermäßigten Kurzzeittarifs komme zudem Rentnern mit kleinerem Einkommen zugute, die sich oftmals den regulären Eintrittspreis nicht leisten könnten.

Absage aus wirtschaftlichen Gründen

In der Frage des Sozialtarifs verweisen Harald Schäfer und Harald Eppler, die Leiter der Stadtwerke, darauf, dass der Gemeinderat bereits im Jahr 2013 diesem aus wirtschaftlichen Gründen eine Absage erteilt habe. Oberbürgermeister Helmut Reitemann sagte am Dienstag, dass das Eyachbad alljährlich mit hohen fünfstelligen Summen subventioniert werde.

Die Eintrittspreise seien, so Reitemann weiter, im Vergleich mit anderen Bädern ohnehin schon niedrig. Für das Eyachbad würden zudem stark vergünstigte Mehrfachkarten ausgegeben, die Nachlässe seien im Vergleich mit anderen Bädern überaus hoch.

In der Frage des Kurzzeittarifs erklärten Eppler und Schäfer, dass die kürzere Verweildauer auf viele Badgäste zutreffe, etwa auf Sportschwimmer, Besucher in der Mittagspause und Feierabendbesucher, und sich damit nicht auf Senioren in den Morgenstunden begrenzen lasse. Ein Kurzzeitrabatt würde sich deutlich negativ auf die Einnahmensituation auswirken, wohingegen eine kurze Verweildauer im Eyachbad fast keinen Einfluss auf die Betriebskosten habe: Die Einmalkosten, etwa für Duschwasser, Energie und Reinigung, seien praktisch gleich, egal wie lange der Aufenthalt dauert. Für die Einführung eines Kurzzeittarifs müsste zudem ein Nachzahlautomat installiert werden, was zu weiteren Ausgaben führen und die Erlössituation der Einrichtung weiter verschlechtern würde.