Ein 36-Jähriger wurde wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material verurteilt. Symbolbild. Foto: Zucchi/ dpa

Richterin: "Ihre Bewährung hängt an seidenem Faden". Sex mit 13-Jähriger. Angeklagter einschlägig vorbestraft.

Balingen - Zehn- bis Zwölfjährige beim Geschlechtsverkehr, zum Teil untereinander, zum Teil mit Erwachsenen: Rund 250 Bild- und Videodateien hatte ein 36-Jähriger aus einer Kreisgemeinde auf seinem Laptop, auf einem Tablet und einem Smartphone sowie einer externen Festplatte und einem USB-Stick gespeichert. Jetzt bekam er die Quittung vom Amtsgericht: ein Jahr Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus muss er 4000 Euro in monatlichen Raten an den Förderverein für krebskranke Kinder zahlen und seine Therapie fortsetzen.

Überall sei er am Chatten gewesen, räumte der Berufskraftfahrer ein. Im vergangenen Jahr sei man »auf das Thema gekommen«, er habe Bilder geschickt bekommen und weitergeleitet. »Ich habe einen Fehler begangen, es tut mir auch echt Leid«, sagt er.

Auf solche Dateien stoße man nicht von ungefähr, gab Richterin Kurz zu bedenken: »Danach muss man schon suchen.« Er sei sich der Konsequenzen nicht bewusst gewesen, beteuerte der Angeklagte. Und als es ihm zu heftig geworden sei, habe er seinen PC ausgeklinkt.
Sex mit 13-Jähriger: Angeklagter ist einschlägig vorbestraft

Es liege wohl auf der Hand, dass sich die Kinder nicht freiwillig so fotografieren ließen, sagte die Richterin: »Da steckt eine Mafia dahinter, die solche Bilder produziert, weil Leute wie Sie sich die ansehen.« Das sei ihm schon bewusst gewesen, »aber erst danach«, meinte der Angeklagte.

Erschwerend fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte vor einigen Jahren schon wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden war. Damals hatte er eine Liebesbeziehung zu einer damals 13-Jährigen unterhalten. Sie trafen sich täglich, hatten bei ihm, bei ihr oder im Auto Sex, bis es aufflog. Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zwei davon hat er abgesessen, der Rest wurde ihm erlassen.

Der Psychotherapeut, bei dem der mittlerweile geschiedene Vater von zwei kleinen Kindern seit diesem Jahr in Behandlung ist, bescheinigte ihm »keine abnorme Entwicklung der Sexualität« und verwies auf die »Aufarbeitung negativer biografischer Prägungen«.

Für Staatsanwalt Zeitler kam eine Geldstrafe nicht in Betracht. Das Geständnis könne sich kaum strafmildernd auswirken, da zweifelsfrei feststehe, dass der Angeklagte die Dateien heruntergeladen und weitergegeben habe. Als strafmildernd könne nur die »völlig dilettantische Vorgehensweise« gewertet werden, so Zeitler: »Er hat unter seinem echten Namen Dateien bei Google geladen und daheim offen liegenlassen.« Angemessen sei eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

»Die Tatbestände stehen fest, und dass er zu bestrafen ist, weiß er selber«, räumte Verteidiger Majer ein. Aber die Sozialprognose sei günstig: Sein Mandant habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, gehe in Therapie, lebe in einer festen Beziehung, unterstütze seine Lebensgefährtin, die derzeit noch studiere, zahle einen monatlichen Betrag an seine Kinder. Eine Bewährungsstrafe sei also denkbar. Die, bemerkt die Richterin in der Urteilsbegründung, hänge allerdings »an seidenem Faden«.