Verboten oder nicht? Um solch ein sogenanntes Karambit-Messer geht es. Foto: Maier

Junger Mann bestellt Karambit-Messer – prompt folgt ein Strafbefehl. Nun prüft das BKA.

Balingen - Nicht alles, was im Internet bestellt werden kann, ist auch legal. Vor allem dann nicht, wenn es um ein spezielles Messer geht, das nur aus den USA bestellt werden kann. Diese Erfahrung hat ein junger Mann aus dem Zollernalbkreis gemacht.

Er hatte online zum Preis von 136 Euro ein stylisches, sogenanntes Karambit-Messer geordert – und prompt wurde gegen ihn ein Strafbefehl erlassen. Das Messer, hieß es im Feststellungsbescheid, habe eine vom Griff abgewinkelte, feststehende Klinge. Damit könne "in gerader, direkter Linie zugestoßen werden", was "mit der Wirkung eines Faustmessers gleichzustellen" sei.

Anwalt: ähnliche Messer hierzulande frei verkäuflich

Gegen den Strafbefehl hatte der junge Mann Widerspruch eingelegt, und so landete die Geschichte jetzt vor dem Balinger Amtsgericht. Er habe nicht gewusst, dass es sich um einen "verbotenen Gegenstand" handle, erklärte er. Solche Messer habe er auch in Deutschland gesehen, sie seien frei verkäuflich – auch in Fachgeschäften.

Das bestätigte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Schwabenthan: Sein Mandant habe kein Faustmesser bestellt, sondern etwas ganz Anderes. Nämlich ein Messern mit einem Winkel zwischen Griff und Klinge von höchstens 50 Grad. Das sei auch in Deutschland frei verkäuflich. Zum Beweis zeigte er Fotos von ähnlich geformten Messern, die es im Fachhandel gebe. Der Beamte vom Zollamt habe lediglich geschrieben, dass der Verdacht bestehe, es könnte sich um ein verbotenes Messer handeln. Gesehen habe er es nicht, er habe sich lediglich auf die Angaben des "Kollegen aus Albstadt" verlassen.

Warum dann ein Messer über Internet aus den USA ordern?, erkundigte sich die Vorsitzende Richterin. Weil das Modell zwar in Deutschland erhältlich sei, nicht aber die Marke, erklärte der junge Mann. Und um die sei es ihm letztlich gegangen. Er habe "genau dieses" haben wollen.

Staatsanwältin: Werbefilm von Hersteller "einfach erschreckend"

Auch wenn das besagte Messer nicht explizit als "verbotener Gegenstand" gelistet sei – die Gefährlichkeit sei gleich hoch wie bei einem Faustmesser, sagte die Staatsanwältin. So ein Angebot "poppt nicht einfach auf bei Google". Der Werbefilm auf der Homepage des Herstellers sei "einfach nur erschreckend".

Die Richterin stellte den jungen Mann und seinen Verteidiger vor die Wahl: den Einspruch zurückzunehmen oder ein spezielles Gutachten vom Bundeskriminalamt anzufordern. Auf den Vorschlag des Verteidigers, einen Deal zu machen, ging das Gericht nicht ein. 50 bis 55 Tagessätze könne man sich vorstellen, aber keine 70, hatte der Anwalt argumentiert.

Jetzt soll erst mal das Gutachten des BKA abgewartet werden. Unklar ist noch, vo sich das besagte Messer befindet. Aber das wird man mit Sicherheit herausfinden.