Barrierefreier Unterericht: Die Eingliederungshilfe für Schüler mit Behinderung in "normalen" Schulen kostet mehr als vom Land erstattet wird. Foto: Anspach

65 Schüler erhalten Eingliederungshilfe. Aufwendungen kosten im Kreis halbe Million.

Zollernalbkreis - 65 Schüler erhalten im Zollernalbkreis Eingliederungshilfe. Die Inklusion im schulischen Bereich kostet gut eine halbe Million Euro im Jahr. Nur ein Teil davon wird durch das Land erstattet. Um den Rest wird noch gestritten.

Was bedeutet die im EU-Recht gesetzlich verankerte Inklusion? Dass Jugendliche mit Behinderung ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder wahlweise eine öffentliche, allgemeine Schule besuchen dürfen. Die Entscheidung zwischen der einen oder anderen Bildungseinrichtung liegt bei den Eltern. Die SBBZ (die früheren Sonderschulen) haben in dem Zusammenhang auch eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion für die allgemeinen Schulen.

Kosten sind ausgehandelt

Förderschwerpunkte sind Lernen (bisher Lernbehinderte), Sprache (Sprachbehinderte), emotionale und soziale Entwicklung (Erziehungshilfe), Sehen (Sehbehinderte), Hören (Gehörlose), körperliche und motorische Entwicklung (Körperbehinderte) sowie Schüler in längerer Krankenhausbehandlung.

Sozialdezernentin Dorothee Müllges verwies im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss darauf, dass 15 Jugendliche im Bereich der Sozialhilfe und weitere 50 im Bereich der Jugendhilfe unterstützt werden. Im Bereich der Sozialhilfe koste die Eingliederungshilfe 15.000 Euro pro Kopf und Jahr, im Bereich der Jugendhilfe 6000 Euro. Für die Leistungen seien die Kosten mit der Lebenshilfe, der KBF und Maria Berg ausgehandelt worden. Vom Land gebe es bislang Pro-Kopf-Ausgleichszahlungen für zwölf Jugendliche im Sozialhilfebereich und für 37 im Bereich der Jugendhilfe.

Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung vom Land: dass es keine Privatschule ist. Sozialamtsleiterin Birgit Schuster erklärte, dass beispielsweise die Waldorfschule als Privatschule eingestuft sei. Für deren Schüler gebe es demnach keine Ausgleichszahlungen vom Land.

Die Stadt- und Landkreise müssen die Anzahl der Schüler mit Behinderung, die im Rahmen der Inklusion eine öffentliche, allgemeine Schule besuchen, jeweils bis spätestens 21. Oktober dem Land melden. Der finanzielle Ausgleich von Schulträgerkosten ist durch das Ausgleichsgesetz geregelt. Das Problem: Die Ausgleichsbeträge, die der Zollernalbkreis erhält, sind bei weitem nicht kostendeckend. Gegen ein Urteil des Landessozialgerichts von Februar 2015 hat der Landkreis Tübingen beim Bundessozialgericht Revision eingereicht. Das will der Zollernalbkreis abwarten. Unter anderem geht es um die Geltendmachung von Aufwendungen aus den Jahren 2011 und 2012.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Dezernentin Müllges, dass künftig nicht mehr unterschieden werde zwischen Sozial- und Jugendhilfebereich: "Sie sollen zusammengeführt werden."