Zwei Streithähne, ein benachbartes Grundstück und mehrere Faustschläge: Am Dienstag verhandelte das Amtsgericht Balingen eine Strafsache wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Foto: Archiv

Gericht verhängt Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. 74-jährige Angeklagte tobt nach Urteilsverkündigung: "Ich zahle keinen Cent."

Balingen - Zwei Streithähne, ein benachbartes Grundstück und mehrere Faustschläge: Am Dienstag verhandelte das Amtsgericht Balingen eine Strafsache wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Die Beteiligten: zwei Rentner aus Balingen.

"Ich zahle keinen Cent, auch wenn ihr mich ins Gefängnis steckt", tobte der 74-jährige Angeklagte nach der Urteilsverkündigung. Kurz zuvor hatte die Richterin den Erzinger wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu 20 Tagessätzen a 30 Euro und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Der Verurteilte war mit dem Ausgang der Verhandlung mehr als unzufrieden und warf dem Gericht vor, "einem mit Doktortitel" mehr zu glauben als ihm, bevor er den Sitzungssaal verließ.

Was war passiert? Gleich zu Beginn der Verhandlung war klar, dass der Nachbarschaftssegen schon länger schief hängt. Denn die beiden Streithähne sehen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht wieder. In vergangenen Sitzungen hatte man sich schon gestritten und Grundstücksverbote erlassen. Aber dieses Mal war der Streit wohl eskaliert und hatte mit Faustschlägen geendet.

Am 28. Mai sei er am Nachbargrundstück des Angeklagten vorbeigekommen, weil er sehen wollte, ob man von hier aus auch in die Nebenstraße gelangen könne, erzählte der 80-Jährige.

Dies habe der Angeklagte beobachtet und sei daraufhin hinausgegangen, um den Unbefugten zu vertreiben. "Wir pflegen eine gute Nachbarschaft, und ich habe ein Auge auf das Grundstück, wenn die Familie nicht da ist", sagte er. Sofort sei er auf den anderen losgegangen und habe gerufen: "Du hast hier Grundstücksverbot. Du bist halt ein Scheißkerle", erzählte der Geschädigte. "Und plötzlich hat er mich geschlagen und ich bin gefallen." Ein Schlag habe ihn am Arm getroffen und er habe sich beim Sturz außerdem am Steißbein verletzt.

"Ich hab den nicht angefasst. Der ist ausgerutscht und auf den Hintern geplumpst", konterte der 74-Jährige. Das Gericht nahm dem Angeklagten seine Version der Geschichte aber nicht ab und ging vielmehr von einem Nachbarschaftsstreit aus, der an diesem Tag in einer Prügelei ausgeartet war.