Dieser Golden Retriever fühlt sich pudelwohl. Im Gegensatz zu ihm war Nero stark abgemagert und verletzt. Foto: SB-Archiv

Geldstrafe und Halteverbot wegen Tierquälerei. "Es ging um Leben und Tod".

Balingen - Mit einer Geldstrafe von 2000 Euro und zweijährigem Hundehalteverbot ahndete das Amtsgericht gestern einen Fall von Tierquälerei. Angeklagt war ein 55-Jähriger, der seinem an Diabetes erkrankten Hund kein Insulin gespritzt hatte.

Die Staatsanwältin verwies darauf, dass der Golden Retriever binnen zwei Monaten – von März bis Mai 2009 – bis auf die Knochen abgemagert und am Grauen Star erkrankt sei. Der Angeklagte, selbstständiger Kraftfahrer, gab an, dass zu dem Zeitpunkt sein Unternehmen auf der Kippe gestanden und er auch familiäre Probleme gehabt habe. Er habe sich von seiner Eherau getrennt, sie sei ausgezogen.

Als im Januar in der Villinger Tierklinik bei seinem Hund Diabetes diagnostiziert worden sei, habe er zunächst Insulin verabreicht, und anfangs habe es auch funktioniert. Aber dann habe das Tier das Insulin wohl nicht mehr vertragen. Es habe sich dauernd übergeben. Nach Rücksprache mit dem Tierarzt habe er das Insulin abgesetzt. "Der Tierarzt hat gemeint, wenn der Hund nichts mehr frisst, braucht er auch kein Insulin", beteuerte der Angeklagte.

Das nahm ihm die Richterin nicht ab. Vor allem, nachdem die Tierärztin vom Veterinäramt erklärt hatte, dass es um Leben und Tod gegangen sei und man anfangs nicht gewusst habe, ob die Insulin-Behandlung funktionieren werde oder der Vierbeiner eingeschläfert werden müsse.

"Sie haben einfach zugesehen"

Der Hund, der sich seit einem halben Jahr bei einer Tierarzt-Familie in Bayern aufhalte, sehe jetzt prima aus, habe rund zehn Kilo zugenommen und ein glattes Fell: "Sie haben einfach zugesehen und das Tier leiden lassen. Das kann nicht sein."

Obwohl sich die Anklage nicht komplett bestätigt habe, habe sich der 55-Jährige strafbar gemacht durch Unterlassung und habe dem Tier "länger anhaltende Leiden" zugefügt, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte 60 Tagessätze zu je 40 Euro und ein generelles Hundehalteverbot.

Der Verteidiger stellte infrage, ob der Angeklagte ein Tierquäler sei. Er habe nicht über einen längeren Zeitraum hinweg die Leiden seines Hunds ignoriert, sei auch nicht "grob rücksichtslos" gewesen.

Deshalb müsse man sich im "unteren Bereich des Strafmaßes" bewegen, meinte der Verteidiger und schlug 30 Tagessätze vor – ohne Hundehalteverbot, weil sich sein Mandant offensichtlich um Tiere kümmern könne. Das zeige sich an den Katzen, die er seit vielen Jahren halte, da diese gesund und gut ernährt seien.

"Ich wollte sagen, dass es mir leid tut", beteuerte der Angeklagte. Doch den Hund, den er vor acht Jahren seinem ältesten Sohn zur Erstkommunion geschenkt hatte, wird der Mann wohl nie mehr wiedersehen.